Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung über Jahre zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Welche Konsequenzen das Urteil hat, blieb zunächst offen. Die Bundesregierung hat die Regeln für das Düngen inzwischen nachgeschärft. Ob dies ausreicht, um die Gewässer sauberer zu halten, ist aber noch unklar.

Die EU-Kommission hatte 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen war und damit gegen EU-Recht verstoßen hat. Schon 2014 hatte die Kommission die Bundesregierung abgemahnt.

Nicht genügend Maßnahmen

Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Rügen der EU-Kommission berechtigt seien. Die Bundesrepublik habe gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht genügend zusätzliche Maßnahmen getroffen. Deutschland wurden zunächst die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Kommission könnte in einem nächsten Schritt Strafzahlungen erstreiten, falls sich die Lage nicht bessert.

Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. (APA, dpa, 21.6.2018)