Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen sorgen schon seit längerem für Gesprächsstoff. Im Finanzausschuss am 26. Juni wird über ein neues Gesetz debattiert

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Wien – Dass das Gesetz, mit dem die Rücktritte bei Lebensversicherungen neu geregelt werden sollen, für Kunden Verschlechterungen bringe, lässt der Versicherungsverband VVO nicht auf sich sitzen. "Das Gegenteil ist der Fall, der Rückzahlungsmodus stellt die Kunden besser", erklärt Manfred Rapf, Spartensprecher beim VVO.

Wer innerhalb eines Jahres von seinem Vertrag zurücktritt, soll künftig seine einbezahlten Prämien in voller Höhe retour bekommen. Wer in den Jahren zwei bis fünf nach Abschluss den Rücktritt erklärt, soll den Rückkaufswert erhalten, plus der anteilsmäßig berechneten Abschluss- und Stornokosten und nicht abzüglich dieser, wie zuletzt geschrieben wurde.

"Bisher wurden bei den Rückkaufswerten diese beiden Posten abgezogen, jetzt werden sie draufgelegt", führt Rapf aus.

Unterschiedliche Rechtssprechung

Dass ein Rücktritt damit weniger attraktiv wird, sieht Rapf so nicht. Denn: "Dass Kunden bei einem Rücktritt derzeit immer die Prämie inklusive einer Verzinsung von vier Prozent ausbezahlt wird, stimmt so nicht." Es gebe kein Gesetz, das diese Vorgangsweise festlegt, und es hänge immer vom jeweiligen Gerichtsurteil oder Versicherungsvergleich ab, ob ein Kunde die Prämie plus vier Prozent bekommt – oder eben nicht.

Die Rechtssprechung sei diesbezüglich sehr unterschiedlich, eine Entscheidung eines Höchstgerichts gebe es diesbezüglich nicht. Daher sei der aktuelle Gesetzesvorschlag eine Verbesserung im Vergleich zu der Vorlage vom vergangenen Herbst.

Debatte am 26. Juni

Seit damals die noch alte Regierung versucht hat, Neuerungen bei den Rücktrittsrechten im Parlament durchzuwinken, sorgt das Thema immer wieder für Gesprächsstoff.

Im Finanzausschuss am 19. Juni wurde der neue Gesetzesvorschlag zur Vereinheitlichung der Rücktrittsrechte jedenfalls bereits eingebracht, eine Begutachtung von einer Woche wurde beschlossen. Bis dahin können via Parlamentshomepage Meinungen zu dem Vorschlag eingebracht werden.

Im kommenden Finanzausschuss am 26. Juni soll darüber debattiert werden. Läuft alles nach dem Plan der Versicherungen, könnte das Gesetz im Parlament Anfang Juli abgesegnet werden. Gelten würde es ab 2019.

Die Übergangsfrist von einem halben Jahr hält man im VVO für ausreichend, "weil das Thema ohnehin seit mehr als einem Jahr medial breit diskutiert wird", fasst Rapf zusammen. (bpf, 22.6.2018)