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Die britische Premierministerin May hat erstmals konkrete Pläne präsentiert, was mit den EU-Bürgern, die in Großbritannien, nach dem Brexit passieren soll.

Foto: AP Photo/Kirsty Wigglesworth

London – Die britische Regierung hat Pläne für das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit vorgelegt. Das Schicksal von Millionen von EU-Bürgern in dem Land war bisher eines der schwierigsten Themen in den Brexit-Verhandlungen. London und Brüssel waren sich im vergangenen Jahr grundsätzlich einig geworden. Nun hat London Details bekanntgegeben.

Bis Ende Juni 2021 sollen EU-Bürger, die in Großbritannien leben, die Möglichkeit haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt nach dem Brexit zu bewerben, teilte das britische Innenministerium am Donnerstag mit. Sie müssten Wohnsitz und Identität nachweisen und Auskunft über Vorstrafen geben. Der Antrag koste 65 Pfund für Erwachsene (umgerechnet rund 74 Euro) und 32,50 Pfund für Kinder.

Umgehende Kritik

Schätzungen zufolge leben etwa 3,5 Millionen EU-Bürger in dem Land. Für alle wird der Antrag auf Niedererlassungserlaubnis verpflichtend sein. Nur wer bereits fünf Jahre in Großbritannien gelebt hat, erhält direkt eine Niederlassungserlaubnis. Alle anderen müssen sich zunächst mit einem vorläufigen Dokument begnügen, bis sie die Fünf-Jahres-Grenze erreicht haben.

Auch wer nach dem Austrittsdatum am 29. März 2019 nach Großbritannien kommt, darf bleiben, muss sich aber bei der Einreise registrieren lassen. Nach dem Ende der geplanten Brexit-Übergangsphase im Dezember 2020 soll dann aber endgültig Schluss sein mit der unkontrollierten Einwanderung von EU-Bürgern.

Kritik kam umgehend vom Brexit-Beauftragten des Europaparlaments, Guy Verhofstadt. EU-Bürger würden durch die Gebühren für den Brexit "bestraft" werden, kritisierte er die Pläne auf Twitter. Gleichzeitig klagte er über einen "Mangel an Vorbereitungen" für das Schicksal der rund eine Million britischen Bürger in der EU. (APA, dpa, 22.6.2018)