Nach Protesten hat US-Präsident Donald Trump die im April eingeführte Praxis, Kinder von Zuwanderern ohne Visum an der Grenze zu Mexiko von ihren Eltern zu trennen und separat zu internieren, zurückgenommen. Familien werden nun nicht mehr getrennt. Länger als 20 Tage dürfen Kinder jedoch nicht festgehalten werden – auch wenn die Eltern dabei sind.

Ein Gerichtsurteil von 1997 untersagt es den US-Behörden, Kinder länger als 20 Tage in einem Internierungslager festzuhalten – was selbst dann gilt, wenn die Eltern dabei sind. #KidsInCages – wäre das auch in Österreich möglich? Georg Bürstmayr über die Rechtslage hierzulande.

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Die Bilder, Tondokumente und Nachrichten aus den USA bewegten in den vergangenen Tagen viele – aber wäre es auch in Österreich möglich, Kinder von ihren Eltern zu trennen und danach in Käfige zu sperren, weil sie – an der Hand ihrer Eltern – "illegal" die Grenze überquert haben? Nein, derzeit nicht.

Der unrechtmäßige Grenzübertritt und/oder Aufenthalt ist in Österreich keine gerichtlich strafbare Handlung (sondern "nur" eine Verwaltungsübertretung). Daher ist es nicht möglich, über Menschen, die ohne die nötigen Papiere angetroffen werden, Untersuchungshaft zu verhängen, die setzt nämlich den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung voraus. Diese Anhaltung in Untersuchungshaft scheint es aber zu sein, die in den USA dazu führt, dass Kinder von ihren Eltern getrennt wurden – weil die gemeinsame Anhaltung von ganzen Familien in (Untersuchungs-)Haft in den USA nicht vorgesehen ist.

Wenn in Österreich Familien abgeschoben werden, werden sie zwar immer wieder für bis zu 72 (oder weniger) Stunden vor der Abschiebung gemeinsam festgenommen – und gemeinsam angehalten, in einem speziellen gesicherten Haus in Wien. Getrennt werden Eltern von ihren Kindern dabei aber tunlichst nicht.

Sollte der sogenannte illegale Aufenthalt oder Grenzübertritt aber zur gerichtlich strafbaren Handlung gemacht werden, wäre eine mögliche Folge, dass auch in Österreich Eltern (dann in Untersuchungshaft) von ihren Kindern (dann wohl in Obhut der Jugendwohlfahrt) getrennt würden. Gemeinsame U-Haft für ganze Familien gibt es auch bei uns nicht.

Unmenschliche Behandlung

Allerdings: diese Kinder dann, so wie in den USA, über Stunden, womöglich sogar Tage in Käfige zu sperren, wäre nach dem in Österreich beziehungsweise in der EU geltenden Recht auch dann kaum möglich – schon allein deshalb, weil es wohl nach Art. III EMRK (der unter anderem das Verbot der unmenschlichen Behandlung beinhaltet) verboten wäre. Bleibt zu hoffen, dass wir das in Österreich niemals ausprozessieren müssen. (Georg Bürstmayr, 22.6.2018)