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Was wie Teufels Küche aussieht, ist eine Halogenlampenproduktion eines großen Herstellers in Deutschland. Auch für diese Leuchtkörper geht nach und nach das Licht aus.

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Knapp zehn Jahre ist es her, dass ein heftiger Aufschrei durch das Land ging: Das 2009 von der EU verordnete Aus für die Fadenglühbirne trieb die Konsumenten auf die Barrikaden – und in die Geschäfte. So mancher hat heute noch die 100-Watt-Birne nach den entsprechenden Hamsterkäufen im Keller lagern.

Doch seit damals, als die erste Stufe der Ökodesign-Richtlinie in Kraft trat, kommt das verordnete Stromsparen kräftig voran. Auch heuer stehen wieder einige Änderungen an. Halogenspots mit 230 Volt und gerichtetem Licht – also Spotleuchten mit Reflektor – sind schon länger verbannt, Halogenbirnen mit ungerichtetem Licht haben 2015 eine Fristverlängerung bis September 2018 erhalten. Ab dann dürfen sie nicht mehr in den Handel gebracht werden. Auch das Ende der Energiesparlampen ist schon eingeläutet. Wann es besiegelt wird, ist noch offen. Derzeit wird darüber diskutiert, sagt Bernd Schäppi von der Energieagentur. Denkbar wäre, noch heuer. Die Frage des richtigen Zeitpunkts hat nach dem dunklen Glühbirnenkapitel eindeutig an Bedeutung gewonnen.

Übergangsphase ist vorbei

Denn für die Konsumenten waren die ungeliebten Leuchtkörper vielfach tatsächlich eine schlechte Option. Das Glühbirnenverbot spülte viele Quecksilberlampen auf den Markt, die um einiges umweltschädlicher waren als die alten Birnen. Mittlerweile ist diese Übergangsphase vorbei. Heute ist das Angebot an modernen LEDs in vielen Varianten groß. Dass diese energieeffizienter sind, darüber ist sich die Fachwelt einig. Im Vergleich zu den alten Birnen sparen sie bis zu 80 Prozent Strom. Kaum noch eine blendet die Augen mit dem kalten Licht der ersten Energiesparmodelle. "Die hätte man sich gleich ersparen können", sagt Sepp Eisenriegler vom Mechatronikfach- und Reparaturfachbetrieb R.U.S.Z in Wien.

Eisenriegler, von Berufs wegen leidenschaftlicher Verfechter des Wiederherrichtens von Produkten, sieht allerdings ein anderes Problem: die mangelnde Reparaturfähigkeit so mancher LEDs – und ihre Haltbarkeit. Er testet derzeit in einem persönlichen Versuch die Lebensdauer, die für Konsumentenprodukte bei 15.000 Stunden liegen soll. Sehr gut kommen die modernen Leuchtkörper nicht weg: Knappe 70 Prozent der angegebenen Stunden halten sie durch. Die Herstellerangaben auf den Verpackungen sind oft wenig wert. "Werbetechnisch steht da immer zu viel drauf und nie zu wenig", ist Eisenriegler überzeugt. Weil kaum ein Konsument den Aufwand einer Realitätsprüfung auf sich nehmen und dann auch noch mit dem Hersteller in Kontakt treten würde, sei dies eher "eine akademische Diskussion".

Was Eisenriegler auch moniert: "Bei vielen Lampen ist ein Austauschen der LEDs nicht möglich. Zum Beispiel im Badezimmerschrank oder bei Spiegelwänden, die in Möbel eingebaut sind."

Richtlinie soll novelliert werden

Beide Themen liegen derzeit in Fachkreisen auf dem Tapet. Denn die Richtlinie soll novelliert werden. Bis zum Herbst soll ein Entwurf ausgearbeitet sein, über den die Mitgliedsländer abstimmen. 2020 könnten die neuen Regeln in Kraft treten.

Die Lebensdauer soll künftig ein Stresstest ermitteln. Der EU-Kommission schwebt eine Prüfung über 1000 Stunden bei höheren Temperaturen vor. Energieexperte Schäppi hielte 3000 Stunden für angebracht. Auch das Problem Wegwerfprodukte ist adressiert. Herstellergarantie für Reparierbarkeit könnte eine Möglichkeit sein. Wenn überhaupt, findet sich die Bereitwilligkeit für eine solche aber allerhöchstens im Qualitätsbereich. (Regina Bruckner, 23.6.2018)