Knapp ein Jahrzehnt ist es her, dass die EU die Glühbirne verboten hat – begleitet von heller Aufregung. Vielen galt das verordnete Aus als Musterbeispiel der Regulierungswut in der Union. Konsumenten fühlten sich gegängelt – zu Recht. Die Alternativen waren alles andere als erfreulich: Energiesparlampen mit unfreundlichem, kaltem Licht, die noch dazu oft umweltschädlicher waren als die Glühbirnen. Wie viele der damals auf den Markt gespülten Quecksilberlampen im Haus- statt im Sondermüll gelandet sind, will man gar nicht wissen.

Doch das ist Geschichte. Mittlerweile braucht kein Mensch mehr die alten Birnen. Das Verbot hat dazu geführt, dass die Industrie ausreichend Alternativen entwickelt hat. In den Wohnzimmern ist es heute dank der energieeffizienteren Leuchtdioden (LED) wieder kuschelig hell. Die nächsten Schritte sind eingeleitet. Heuer verschwindet die ineffiziente Halogenleuchte, dann ist die veraltete Energiesparlampe dran. Das schrittweise Stromsparen kommt also voran. Dass es verordnet ist, wird inzwischen akzeptiert.

Ende gut, alles gut? Leider nicht. Die Industrie trickst offenbar wieder einmal bei den Angaben zur Lebensdauer. Das darf nicht durchgehen. Dazu kommt, dass viele der stromsparenden LED-Lampen Wegwerfprodukte sind. Verpflichtet die EU-Kommission die Hersteller nicht, dafür zu sorgen, dass sie zu reparieren oder die Leuchtkörper auszutauschen sind, bleibt sie auf halbem Weg stehen. (Regina Bruckner, 22.6.2018)