Berlin – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll im Jahr 2019 auf 9,19 Euro steigen und ab 1. Jänner 2020 noch mal auf 9,35 Euro pro Stunde. Auf einen entsprechenden Vorschlag verständigte sich die sogenannte Mindestlohnkommission, wie aus einem Beschluss vom Dienstag hervorgeht. Für rund drei Millionen Menschen bedeutet dies ab 1. Jänner mehr Gehalt.

Es wird erwartet, dass der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil die Vorlage annimmt, abändern kann er sie nicht. Der Mindestlohn war 2015 mit einer Höhe von 8,50 Euro gestartet, zum 1. Jänner 2017 wurde er dann auf den zurzeit geltenden Wert von 8,84 Euro heraufgesetzt.

Lohnentwicklung ausschlaggebend

Die Mindestlohnkommission setzt sich zusammen aus je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem Vorsitzenden sowie zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftern. Maßgeblich für die Höhe des Mindestlohns für die Jahre 2019 und 2020 ist die Lohnentwicklung in den Jahren 2016 und 2017. Die Kommission hat aber Spielraum, davon abzuweichen.

Die Gewerkschaften hatten für einen "ordentlichen Zuschlag" geworben. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte dagegen vor einer stärkeren Anhebung als auf 9,19 Euro. Die Bundesregierung richtet sich bei der Umsetzung der künftigen Höhe des Mindestlohns in der Regel nach dem Vorschlag der eigens eingerichteten Kommission.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen. (APA, 26.6.2018)