Bei Stopline, der Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Internet, sind im vergangenen Jahr 8.333 Meldungen zu mutmaßlich illegalen Inhalten eingegangen. 1.822 Meldungen – also 22 Prozent – betrafen tatsächlich verbotenes Material. Das ist Rekord seit Gründung der Meldestelle vor 20 Jahren.

Das berichtete Barbara Schloßbauer, Leiterin der von der Ispa (Internet Service Providers Austria) betriebenen Meldestelle, am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Erstmals seit 2018 war keine sexuelle Missbrauchsdarstellung Minderjähriger in Österreich gehostet. Ein Fall, der auf heimischen Servern war, betraf einen nationalsozialistischen Inhalt, der mithilfe des betroffenen Providers rasch entfernt wurde.

Meldungsstärkste Monate

Die Monate September und Dezember waren im Vorjahr mit 2.483 beziehungsweise 1.276 Benachrichtigungen die meldungsstärksten Monate in der Geschichte der Stopline. "In keinem Jahr des Bestehens gab es bisher mehr als 1.000 Meldungen im Monat zu bearbeiten", sagte Schloßbauer. Zurückzuführen sei diese hohe Zahl auf "einzelne Melder, die sehr aktiv waren". Nahezu alle gemeldeten Inhalte fanden sich im World Wide Web, einige in sozialen Netzwerken und fünf als illegal eingestufte Videos auf Youtube.

Von den als illegal eingestuften Meldungen betrafen 97 Prozent sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, insgesamt waren das 1.759 Meldungen. Absolut gesehen haben sich die Meldungen zu tatsächlich rechtswidrigen sexuellen Missbrauchsdarstellungen von 2016 mit 644 auf 2017 fast verdreifacht. 63 Inhalte wurden im Vorjahr als verbotene Darstellungen von Wiederbetätigung eingestuft. Die Meldungsqualität hat auch weiterhin zugenommen, berichtete Schloßbauer. So fielen 2017 lediglich fünf Prozent der Benachrichtigungen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Stopline. 2016 waren es noch zehn Prozent gewesen.

Bei 42 Prozent handelte es sich um legale Pornografie

Gemeldet wurde ein Vielfaches der verbotenen Inhalte. Bei 42 Prozent handelte es sich um legale Pornografie eindeutig volljähriger Personen. In 16 Prozent der Fälle kamen die Stopline-Mitarbeiter nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass das Material für einen juristischen Laien zwar illegal wirken kann, aber nicht gegen den Paragrafen 207a Strafgesetzbuch (Pornografische Darstellungen Minderjähriger) bzw. gegen das Verbots- oder Abzeichengesetz verstößt.

Illegales Material wird dort gehostet, wo es einen unbürokratischen Zugang zu billiger IT-Infrastruktur gibt, erläuterte Schubert. Seit Jahren führen die USA die Statistik an. Mehr als die Hälfte der illegalen Inhalte ist dort gehostet. Zwölf Prozent des illegalen Materials lag auf Servern in den Niederlanden. Dort ist es ein Unternehmen, das mit den Behörden Katz- und Maus spielt und überhaupt nicht kooperativ ist, erläuterte Maximilian Schubert, Generalsekretär der Ispa. Elf Prozent der illegalen Inhalte lag auf Servern in Rumänien.

Da beinahe alle verbotenen Inhalte im Ausland gehostet werden, ist die internationale Zusammenarbeit besonders wichtig, betonte Schloßbauer. Stopline ist in Inhope eingebunden, einem weltweiten Netzwerk von 53 Meldestellen in insgesamt 48 Ländern. Auch wenn fast alle bei Stopline gemeldeten illegalen Inhalte auf ausländischen Servern liegen, kann die heimische Meldestelle mit Hilfe der Partnerhotlines dafür sorgen, dass das Material rasch entsorgt wird.

62 Prozent der Inhalte binnen drei Tagen entfernt

87.930 Meldungen gab es bei Inhope im Vorjahr. "62 Prozent der Inhalte wurden binnen drei Tagen entfernt, 17 Prozent binnen vier bis sechs. Das bedeutet, dass innerhalb einer Arbeitswoche 80 Prozent der gemeldeten Fotos und Videos gelöscht wurden", sagte Schubert. 90 Prozent der Missbrauchfotos und Videos betreffen laut Inhope-Analyse Mädchen, sieben Prozent Buben und drei Prozent beide Geschlechter. Fast acht von zehn der Missbrauchsdarstellungen erfolgten von Kindern im Alter zwischen drei und 13 Jahren.

Das Ziel der Meldestelle Stopline ist es, den verbotenen Inhalt zu löschen. Sie sind nicht dafür zuständig, die Urheber der Darstellungen zu ermitteln, dies ist Aufgabe der Polizeibehörden, mit denen auch eng zusammengearbeitet wird. Zwei Frauen sind als Teilzeitkräfte für die Meldungen zuständig, sie erhalten auch psychologische Unterstützung und nehmen an Supervisionen teil. Die Arbeitsbelastung ist "deutlich gestiegen", sagte Schloßbauer. (APA, 26.6. 2018)