Im nächsten Plenum des Parlaments wird das neue Versicherungsgesetz aller Voraussicht nach beschlossen werden.

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Wien – Der Antrag auf das neue Versicherungsgesetz, mit dem die Rücktrittsrechte und Vergütungen neu geregelt werden sollen, wurde am Dienstag im Finanzausschuss durchgebracht. Damit wird es wohl im nächsten Plenum des Parlaments beschlossen werden.

Die Begutachtungsphase für das neue Versicherungsvertragsgesetz, Konsumentenschutzgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz – so heißt das Gesetz offiziell – war mit einer Woche recht knapp bemessen. Dennoch wurden 19 Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage dazu eingebracht. Interessant ist dabei jene vom Ministerium Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Dort wird die kurze Begutachtungsfrist von einer Woche kritisiert, üblich sei eine Frist von sechs Wochen, heißt es.

Es hat aber gereicht, um Widersprüche im Gesetzestext zu finden. So heißt es im Normtext etwa, dass die Vereinbarung der Schriftform für Rücktrittserklärungen unzulässig sein soll. In den Erläuterungen wird aber ausgeführt, dass für den Rücktritt im Hinblick auf die notwendige Beweisbarkeit die geschriebene Form vorgesehen ist. Auch bezüglich der Rücktrittsfristen gibt es laut Ministerium uneinheitliche Angaben in der Vorlage. Die NÖ-Landesregierung mokiert sich ebenfalls über die kurze Begutachtungsfrist. Der Seniorenrat (Teil des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) erklärt, dass die Einschränkungen beim Rücktrittsrecht EU-widrig seien – ebenso die Anrechnung von Verlusten.

Fix ist damit eines: Auch wenn das Gesetz beschlossen wird, ist das letzte Wort wahrscheinlich noch nicht gesprochen. (bpf, 27.6.2018)