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Die Anordnung der sofortigen Betriebsuntersagung sei formell und materiell rechtmäßig.

Foto: reuters/Dalder

Der Besitzer eines Audi-Dieselfahrzeugs mit eingebauter Schummelsoftware ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ein sofortiges Betriebsverbot für sein Auto anzufechten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Besitzers in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss abgelehnt.

Da er sein Fahrzeug keinem Software-Update unterzogen habe, entspreche es nicht mehr der Typengenehmigung und befinde sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand.

Dem Halter war bereits im Jänner der Betrieb seines Fahrzeugs – ein Audi A4 Avant 2.0 TDI mit Euro-5-Dieselmotor des Typs EA 189 – vom Landratsamt Heidenheim mit sofortiger Wirkung untersagt worden, weil er nicht an einer Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen und das Auto keinem Software-Update unterzogen hatte.

Beweiszwecke

Dagegen stellte der Halter einen Eilantrag: Es sei ihm nicht zumutbar, das Software-Update vornehmen zu lassen – denn er müsse den derzeitigen Zustand seines Fahrzeugs zu Beweiszwecken beibehalten, da er einen Schadenersatzprozess gegen den Hersteller führe.

Dem folgte das Gericht nicht. Die Anordnung der sofortigen Betriebsuntersagung sei formell und materiell rechtmäßig. Sie nehme dem Halter auch nicht die Beweismöglichkeiten in seinem am Landgericht anhängigen Zivilprozess. Es stehe ihm frei, sein Fahrzeug unverändert zu lassen, es abzumelden und außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs für einen Sachverständigen vorzuhalten. Wenn dies für ihn mit Kosten verbunden wäre, seien diese im Zivilverfahren gegen den Hersteller geltend zu machen.

Unzulässig erhöht

Die angeordnete Betriebsuntersagung sei zudem verhältnismäßig, entschieden die Richter. Durch die – nicht beseitigte – Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation seien die im Betrieb entstehenden Abgaswerte unzulässig erhöht, woraus sich eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und Umwelt ergebe.

Gegen diese Beschlüsse kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden. (APA, 27.6.2018)