Das Konto der Schweizer Ferint AG bei der Meinl Bank spielt in der Causa Buwog eine wichtige Rolle. Über selbiges flossen die 500.000 Euro, die Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in bar herbeischaffte. Laut seiner Aussage vor Gericht hatte seine Schwiegermutter das Geld seiner Frau geschenkt, er selbst habe es nur angelegt. Zentral ist daher auch die Frage, wer wirtschaftlicher Berechtigter des Kontos war, wem es also zuzuordnen war.

Dieser Frage hat die Privatbank aber offenbar nicht rasend viel Bedeutung zugemessen. Banker G. W. (die Treuhandfirma Ferint hatte ein Konto und Subkonten) sagte als Zeuge aus, er habe mit der Kontoeröffnung nichts zu tun gehabt. Dabei muss die Bank den wirtschaftlich Berechtigten eruieren. Ihm selbst sei dieser 2005 unbekannt gewesen, "im Kundenakt gab es keinen Hinweis auf den wirtschaftlich Berechtigten".

Hintermann nicht hinterfragt

2008 habe ihn der Schweizer Zeichnungsberechtigte des Kontos, Heinrich Sch., telefonisch weitere Subkonten eröffnen lassen. Auch da habe er den wirtschaftlich Berechtigten nicht hinterfragt, hätte er doch gedacht, es handle sich um ein weiteres Firmenkonto. Tatsächlich stand die Ferint AG unterschiedlichen Nutzern zur Verfügung.

Gut gegangen ist das bis 2009, damals kamen die Prüfer von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ins Hause Meinl Bank. Und die wollten natürlich wissen, wer wirtschaftlicher Berechtigter der Ferint AG bzw. der Konten sei. Bei der Schlussbesprechung der Prüfung habe ihnen der Banker das auch offengelegt, heißt es im Einvernahmeprotokoll.

In einem Telefonat mit dem Schweizer Zeichnungsberechtigten Sch. habe ihn der zuvor aufgeklärt: Auf dem Hauptkonto sei die Schwiegermutter Grassers wirtschaftliche Berechtigte, auf den beiden Subkonten die Mutter des Schweizers. Sch., ein Vertrauter und Geschäftspartner von Julius Meinl V., habe ihn noch ersucht, "die wirtschaftlich Berechtigten, wenn möglich, nicht bekanntzugeben".

Identität nicht eruiert

Zur Erinnerung: Heute weiß man, dass Grassers Schwiegermutter diese Darstellung in einem Brief ans Finanzamt in Abrede gestellt hat.

(Vorgeschriebene) Identifizierungsmaßnahmen hat der Banker zu den genannten Personen übrigens nicht getroffen. Habe er doch aus Medien und Internet gewusst, dass Marina Giori-Lhota Grassers Schwiegermutter sei, und der hätte ihm ja mitgeteilt, dass er ihr Geld veranlagen wollte. Sch.s Mutter, Irma Sch., sei Meinl-Bank-Kundin gewesen. Warum auf den Formularen von einer Irma T. die Rede war? "Ich habe nicht gefragt, warum Sch. den Familiennamen T. eingetragen hat."

All das wird noch im Buwog-Prozess Thema werden, wenn das Beweisverfahren beginnt. Ob da auch der Verkauf eines Gebäudes in der Wiener Elisabethstraße besprochen wird, der via Ferint lief, ist nicht gewiss. Laut Aussage des Bankers hat eine Meinl-nahe Stiftung im April 2009 das Haus um 13,3 Millionen Euro an eine Tochter der Bank verkauft. Julius Meinl V. hat diesen Ankauf in einer Zeugenaussage bestätigt. Ob er oder sein Sohn die (indirekten) Verkäufer waren? "Ich nehme an, dass dies Spekulationen sind, die sich durch nichts begründen lassen." (Renate Graber, 28.6.2018)