Der Mord an Walter Sedlmayr hatte 1993 für großes Aufsehen gesorgt

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Die verurteilten Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr wollten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreichen, dass alte Pressetexte mit ihren vollständigen Namen online künftig nicht mehr für Leser zugänglich gemacht werden dürfen. Das Straßburger Gericht hat nun schriftlich seine Entscheidung dazu verkündet.

Beschwerde gegen "Spiegel"

Konkret richtet sich die Beschwerde gegen drei deutsche Medienhäuser: den "Spiegel", das Deutschlandradio und den "Mannheimer Morgen". Über deren Webseiten konnten Internetnutzer archivierte Artikel oder Beiträge einsehen, in denen die Namen der Mörder genannt oder Bilder von ihnen gezeigt wurden.

Die beiden Männer sahen dadurch ihr Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Mit Unterlassungsklagen gegen die Medien waren sie jedoch vor deutschen Gerichten gescheitert.

Richter geben Pressefreiheit Vorrang

Auch in Straßburg wurde ihnen nun eine Absage erteilt. An einem solchen Mordfall bestehe großes öffentliches Interesse. Dass Journalisten hier selbst erwägen können, welche Details veröffentlicht werden, sei im Sinne der Pressefreiheit, sofern ethische Normen dabei eingehalten werden.

Zudem gibt es keine Zweifel an der Wahrhaftigkeit der jeweiligen Artikel. Ein Teil sei zudem nicht für alle Besucher zugänglich, da mittlerweile hinter einer Paywall versteckt oder nur für Abonnenten zugänglich. Und die Täter hätten erst vor einigen Jahren selber um weitere Berichterstattung in der Sache gebeten.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben für eine etwaige Berufung drei Monate Zeit. (APA, red, 28.6.2018)

Update, 14:15 Uhr: Das Urteil liegt nun vor, der Artikel wurde aktualisiert.