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Das Gehirn vergisst meist weit schneller als das Netz.

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Straßburg – Die Mörder des bayrischen Volksschauspielers Walter Sedlmayr haben auch knapp 28 Jahre nach ihrer Tat kein Recht darauf, dass ihre Namen aus online archivierten alten Pressetexten gestrichen werden. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einstimmig.

Konkret richtete sich die Beschwerde der Kläger, die ihre 2003 über sie verhängten lebenslangen Haftstrafe mittlerweile verbüßt haben, gegen eine Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte ihre Unterlassungsklagen gegen drei deutsche Medienhäuser abgewiesen: den Spiegel, das Deutschlandradio und den Mannheimer Morgen. Die Begründung der Karlsruher Richter fußte damals darauf, dass es sich um einen der spektakulärsten Indizienprozesse der deutschen Kriminalgeschichte handle.

Pressefreiheit wiegt stärker

Über die Webseiten der besagten Medien konnten Internetnutzer archivierte Artikel einsehen, in denen die Namen der Mörder genannt oder Bilder von ihnen gezeigt wurden. Die beiden Beschwerdeführer sahen dadurch ihr Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Der Straßburger Gerichtshof räumte ein, die fraglichen Veröffentlichungen hätten das Recht der Kläger auf Schutz ihres Privatlebens eingeschränkt. Als Personen der Zeitgeschichte müssten sie das aber hinnehmen. Die Kläger seien keine "einfachen, in der Öffentlichkeit unbekannten Privatleute". Die Pressefreiheit erlaube es Journalisten, selbst zu entscheiden, welche Details sie veröffentlichen. Bedingung dafür sei, dass die Medien nicht gegen ethische Normen verstoßen.

Die Kläger hätten auch durch den Prozess und auch ihre wiederholten Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens eine gewisse Bekanntheit erreicht. Dazu hätten sie selbst beigetragen, indem sie sich wiederholt an die Presse gewandt hätten, so das Gericht.

Eine erfolgreiche Klage der Männer hätte womöglich gravierende Folgen für Medien gehabt: Sie hätten sämtliche Onlinearchive durchkämmen und in ähnlichen Fällen Namen anonymisieren müssen, was einem "ungeheuren Schlag gegen die Funktionsfähigkeit der Presse" gleichgekommen wäre, sagte Karl-Nikolaus Peifer, Professor für Medienrecht an der Uni Köln. (red, dpa, 28.6.2018)