Wer mit Kryptowährungen handelt, soll künftig eine Konzession dafür benötigen.

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In der Finanzwirtschaft sind wegen der Digitalisierung neue Finanztechnologien, sogenannte Fintechs, in aller Munde. Fintech-Firmen beschäftigen sich mit neuen Technologien und die bestehenden, erprobten Geschäftsmodelle werden infrage gestellt. So wird erwartet, dass sich der Finanzsektor nicht nur technologisch grundlegend neu aufstellt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) berät Fintech-Firmen und will sie mehr regulieren.

"Das hohe Niveau des Verbraucherschutzes darf durch die Digitalisierung nicht verwässert werden", sagen die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl. Das Wettbewerbsumfeld ändere sich derzeit gravierend und werde immer globaler. "In der Boomphase werden die Probleme der Zukunft geschaffen." Die analog bewährte Regulierung und Aufsicht stießen in der digitalisierten Welt aber an ihre Grenzen.

Konzessionspflicht für Kryptowährungshandel

Einerseits würden bezogen auf Fintech-Unternehmen bestimmte gesetzliche Begrifflichkeiten nicht mehr greifen. Andererseits seien viele neue digitale Lösungen und Modelle regulatorisch noch gar nicht erfasst. "Ziel muss es daher sein, auch zwischen analogen und digitalen Anbietern faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen", so Ettl.

Es brauche etwa eine Konzessionspflicht für den gewerbsmäßigen An- und Verkauf von virtuellen Währungen wie Bitcoins. Auch will die FMA eine schwellenabhängige Prospektpflicht für Token-ICOs (Finanzierungen mit virtuellen Währungen, Initial Coin Offerings), die derzeit noch gänzlich unreguliert sind. Es geht um eine Gleichstellung mit Wertpapieren und Veranlagungen. Ein Mindestmaß an Transparenz müsse gesichert und irreführende Werbung müsse abgestellt werden.

Viele Anfragen

Seit Oktober 2016 gab es 163 Anfragen (54 davon heuer, 5 davon heuer im Juni) von Fintech-Unternehmen bei der FMA-Kontaktstelle für Fintechs, die präventiv berät. Die einzelnen Modelle wurden "technologieneutral und rechtlich transparent" geprüft. 31 der Anfragen bezogen sich auf den Handel mit Bitcoins, je 22 auf Zahlungsdienste und Crowdfunding.

Oft geht es um die Frage, ob und welchen Regulatorien ein Fintech-Unternehmen unterliegt, bzw. auch, was es am Geschäftsmodell ändern muss, um nicht unter die FMA-Aufsicht zu fallen. Wo ein Produkt reguliert oder konzessionspflichtig ist, versuchen die meisten Anbieter laut den FMA-Vorständen, bei einem bereits konzessionierten Unternehmen anzudocken.

Nur einige wenige gehen den Weg, sich selbst "konzessionsfit" zu machen. Bisher haben drei Fintech-Firmen eine Konzession erhalten. Zwei sind im Konzessionierungsverfahren und drei haben dahingehende Vorgespräche aufgenommen. (APA, 29.06.2018)