Knatternde Rollkoffer und laute Partys von Touristen sorgen in manchem Wohnhaus für dicke Luft.

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In vielen Städten regt sich unter Einheimischen Widerstand gegen die Vermietungsplattformen.

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Schlafen zwischen den Baumwipfeln, in einem Schloss oder in einem Bootshaus: Wer will, findet auf der Vermietungsplattform Airbnb spektakuläre Unterkünfte. Ganz besonders punktet die Plattform allerdings bei Reisenden, die von sterilen Hotelzimmern genug haben. Denn wer auf Airbnb bucht, kann "wohnen wie Einheimische", so das Versprechen.

Die Einheimischen selbst sind damit aber immer öfter nicht einverstanden. In vielen Städten bilden sich bereits Initiativen, die sich gegen die kurzzeitige Vermietung ganzer Wohnungen an Touristen richten. Die Sache nehme überhand, beschweren sich viele Einheimische.

Denn Urlaub und Alltag sind in vielen privaten Wohnhäusern nicht kompatibel. Oft wird über laute Partys, ständig offen stehende Eingangstüren und eine von knatternden Rollkoffern geprägte Geräuschkulisse geklagt.

Breite Front gegen Airbnb

Dabei haben die Nachbarn zumindest in Österreich ein Wort mitzureden: Wer seine Wohnung auf Kurzzeitvermietungsplattformen anbieten will, braucht dafür das Einverständnis aller Miteigentümer, sofern das Vermieten nicht im Wohnungseigentumsvertrag ausdrücklich erlaubt ist.

In Wien will die Stadt künftig härter gegen Airbnb vorgehen: In einer Bauordnungsnovelle, die 2019 in Kraft tritt, sollen auf als Wohnzonen ausgewiesenen Flächen keine gewerblichen Vermietungen mehr erlaubt sein. "Das wäre ein gewaltiger Schritt", urteilt der auf Immobilienrecht spezialisierte Anwalt Thomas In der Maur. Details gibt es noch keine.

Die explosionsartige Vermehrung der Angebote auf Plattformen wie Airbnb bereitet Behörden auch anderswo Kopfzerbrechen. Denn Wohnungen, die auf Airbnb angeboten werden, stehen dem lokalen Mietmarkt oft nicht mehr zur Verfügung. Sehr viele dieser Wohnungen werden nicht nur zur Urlaubszeit, sondern ganzjährig angeboten.

Städte im Detail

In zahlreichen Metropolen hat man das deshalb stark eingeschränkt. In London dürfen ganze Wohnungen seit 2017 nur noch insgesamt 90 Tage lang kurzfristig vermietet werden. Für einen längeren Zeitraum braucht es eine Widmungsänderung.

In Amsterdam wurde diese Frist mit 60 Tagen festgesetzt, ab 2019 sind es sogar nur noch 30 Tage. In Tokio gibt es eine Begrenzung auf 180 Tage im Jahr, Vermieter brauchen eine staatliche Lizenz, ebenso in Hongkong, falls man dort Wohnungen für weniger als 28 Tage vermieten will.

In New York City hat man die Sharing Economy auf ihren Kern – das Tauschen – reduziert: Dort ist es verboten, Wohnungen für weniger als 30 Tage zu vermieten, außer man macht es kostenlos.

In Paris dürfen Hauptwohnsitze, in denen man sich definitionsgemäß mindestens acht Monate im Jahr aufhält, für den Rest der Zeit (also bis zu vier Monate) kurzzeitig vermietet werden. Für die touristische Vermietung von Nebenwohnsitzen braucht es eine Umwidmung. Anfang 2017 hat die Stadt den Aufschlag auf die Wohnungssteuer für Zweitwohnsitze von 20 auf 60 Prozent erhöht.

Fragen der Nachbarn

In Berlin gibt es das "Zweckentfremdungsverbot", das zuletzt im Mai novelliert wurde. Nun darf zwar jeder Berliner seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, muss dies aber registrieren lassen. Laut Medienberichten gab es dafür seit Inkrafttreten der Regelung erst 70 Anmeldungen. Allerdings läuft noch eine Schonfrist.

Einige Airbnb-Vermieter haben sich in Wien bereits auf Gegenwind eingestellt. Manche Airbnb-Urlauber erhalten bei ihrer Ankunft Informationen dazu, wie sie auf Fragen der Nachbarn reagieren sollen – und wie sie ihnen glaubhaft vermitteln, dass sie gar keine Airbnb-Mieter sind. (Martin Putschögl, Franziska Zoidl, 30.6.2018)