Das Gericht macht für Usenext Täterhaftung geltend.

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Das Usenet (kurz für "Unix User Network") ist eine der ältesten Internetanwendungen und als solche auch schon länger "online" als das öffentliche WWW mit seinen Webseiten. Es besteht aus Newsgroups, die ungefähr vergleichbar sind mit klassischen Foren. Der Zugang ist für jeden möglich, genutzt wird ein Newsclient. Austauschen lassen sich nicht nur Informationen, sondern auch Dateien. Neben einer beachtlichen Wissenssammlung und Kommunikationsplattform war das Usenet somit auch der erste weltweit vernetzte Umschlagplatz für illegale Kopien digitaler Produkte.

Mit dem Versprechen, herunterladen zu können, was man wolle und zwar anonym, schnell und sicher warb längere Zeit die Firma Aviteo für ihr Angebot namens "Usenext". Sie stellt ihren Kunden einen Zugang zum Usenet bereit, allerdings eingeteilt in kostenpflichtige Pakete mit unterschiedlich großem Datenvolumen. Die deutsche Gema, der Interessensverband der Musikindustrie, prozessiert seit Jahren gegen das Unternehmen. Nun gibt es ein weiteres Urteil. Das Landgericht Hamburg übt scharfe Kritik am Geschäftsmodell für Usenext und macht für den Service Täterhaftung geltend.

"Illegale Verwertung geschützter Inhalte"

Immer wieder hatte die Firma ins Treffen geführt, als reiner Bereitsteller des Zugangs nicht an Verstößen schuld zu sein. Das Gericht kam jedoch zur Ansicht, dass Usenext illegale Verwertung geschützter Inhalte betreiben würde. Argumentiert wird, dass etwa die bereitgestellte Software darauf ausgelegt sei, Medien wie Filme oder Musik gezielt finden zu können.

Usenext soll nun Schadenersatz zahlen müssen, heißt es in einer Gema-Aussendung. Eine Summe wird nicht genannt, sie müsste wohl erst noch festgelegt werden, sofern das Urteil hält. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.

Kanzlei WBS

Behörden gehen gegen Usenet-Piraten vor

Die deutschen Behörden gehen schon länger gegen Urheberrechtsverletzungen im Usenet vor. Im November 2017 wurden in einer koordinierten Aktion Hausdurchsuchungen bei 26 Personen durchgeführt. Sie sollen Filme, Serien, Musik und andere geschützte Inhalte frei zugänglich gemacht haben. (red, 02.07.2018)