Das EU-Parlament entscheidet am Donnerstag über ein neues Copyright.

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Ganze Rudel von Lobbyisten machten in den letzten Wochen Stimmung für oder gegen eine europaweite Urheberrechtsreform und ein europaweites Leistungsschutzrecht. Am Zug ist nun das Europaparlament, das am heutigen Donnerstag über die entsprechenden Gesetzesvorschläge abstimmt. Sollten sie bestätigt werden, wird das Parlament mit dem Rat in Verhandlung treten. Anderenfalls wird das Gesetz weiter debattiert.

Schutz vor kommerzieller Ausbeutung

Für das Leistungsschutzrecht hatten sich vor allem Verlegerverbände starkgemacht, die sich durch die Regelung zusätzliche Einnahmen erhoffen. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), dem auch DER STANDARD angehört, forderte am Mittwoch, dass "Inhalte effektiv vor der kommerziellen Ausbeutung Dritter geschützt werden". Demnach sollen Internetriesen wie Google, aber auch jede beliebige andere Website künftig nicht mehr ohne Erlaubnis und Bezahlung Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen.

"Googlebot-news Disallow"

Technisch wäre es kein großes Problem, Google davon abzuhalten, Nachrichten auszulesen. Dafür reicht es aus, eine Datei mit dem Inhalt "User-agent: Googlebot-news Disallow" auf den Webserver zu laden.

In Deutschland war ein vergleichbares Leistungsschutzrecht für Presseverlage bereits 2013 in Kraft getreten. Schon bald erteilten jedoch etliche Medienhäuser eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil man einen massiven Leserschwund sowie die damit einhergehenden Umsatzausfälle fürchtete, wenn man in den Google-Diensten nicht mehr vorkäme. Technisch wäre es dabei übrigens kein großes Problem, Google vom Auslesen der Nachrichten abzuhalten, das wollen die Verlage aber aus den genannten Gründen nicht. In Spanien hatte Google seinen Newsdienst gleich komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.

"Leistungsschutzgeld"

Kritiker des Leistungsschutzrechts sprechen spöttisch von einem "Leitungsschutzgeld" und kritisieren, dass Verlage und nicht direkt Journalisten davon profitieren würden. Auch seien kleine Verlage darauf angewiesen, von Google gelistet zu werden. Zudem würde man auch kleinste Textausschnitte – etwa gänzlich faktenbasierte Überschriften – schützen.

Wikipedia warnt, dass etwa Bibliografien lizenzpflichtig werden könnten. Dimitar Dimitrov, ein Repräsentant des Onlinelexikons, warnt, dass sich die Informationsfreiheit in Gefahr befinde, und nannte als Alternative einen Kompromissvorschlag der Binnenmarkt- und Bürgerrechtsausschüsse des Europäischen Parlaments, der vor einem Jahr präsentiert wurde. Dieser sieht vor, dass Plattformen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte kommerziell nutzen, Lizenzen mit Rechteinhabern abschließen müssen.

Kritik an Uploadfilter

Scharfe Kritik gibt es auch an einem weiteren Gesetz, das vorsieht, dass Onlineplattformen wie Youtube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Diese müssten sie dann gegebenenfalls sperren oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben. Kritiker sehen durch derartige Uploadfilter die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet. Satire, Parodie oder Zitate könnten von Algorithmen nicht erkannt werden – und würden zu Unrecht gesperrt werden.

Für diese Uploadfilter trommelten in den letzten Tagen heimische Künstler und Künstlerinnen wie Conchita und Thomas Spitzer von der EAV. Sie erhoffen sich dadurch eine faire Bezahlung. Auch Schauspieler, darunter Karl Markovics und Erwin Steinhauer, warfen sich in die Lobbyschlacht und trommeln für Uploadfilter. (Markus Sulzbacher, 4.7.2018)