Wien – Das Justizministerium hat die Anklage von 17 rechtsradikalen Aktivisten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB) verteidigt. Den von Kritikern angeführten Vorwurf des "Gesinnungsstrafrechts" hat Generalsekretär Christian Pilnacek am Mittwoch in der "ZiB2" des ORF zurückgewiesen. Dass künftig auch aktivistische Organisationen wie Greenpeace verfolgt werden könnten, dementierte er.

Pilnacek verwies darauf, dass Greenpeace niemanden wegen seiner Religion verhetze. Bei den "Identitären" handle es sich nicht um eine harmlose Organisation. Das Parlament habe 2015 beschlossen, dass eine kriminelle Vereinigung nicht nur wegen Gewaltdelikten, schwerer Sachbeschädigung oder Geldwäscherei verfolgt werden könne, sondern eben auch wegen Verhetzung. "Jetzt der Staatsanwaltschaft zum Vorwurf zu machen, dass das, was 2015 verabschiedet worden ist, auch umgesetzt wird, das finde ich nicht ganz fair", so Pilnacek. (APA, 4.7.2018)