Berlin – Wie der sogenannte Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Donnerstag mitteilte, werden bald 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit Post rechnen können. Grund dafür sind möglicherweise fällige Rundfunkbeiträge. Im Zuge eines laufenden Datenabgleichs der Einwohnermeldeämter wurden jene Menschen identifiziert, die dem Beitragsservice bislang unbekannt sind und womöglich noch keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. "Wir gehen davon aus, dass dieser blinde Fleck relativ klein ist", erklärte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice in einer Aussendung. Die betreffenden Personen werden nun angeschrieben, um ihren Status zu klären. Mit immensen Mehrerträgen sei aber nicht zu rechnen.

Einnahmen blieben fast konstant

In Deutschland sind die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag im vergangenen Jahr nahezu konstant geblieben. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 7,97 Milliarden Euro eingenommen – um 0,05 Prozent oder 3,7 Millionen Euro weniger als im Jahr davor.

Rund 7,82 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Millionen Euro an die Landesmedienanstalten. Rund 90 Prozent der Einnahmen kamen über den Monatsbeitrag von 17,50 Euro aus mehr als 39 Millionen Privathaushalten zusammen. Dies war bis Ende 2017 ein Plus von rund 38.000 Wohnungen im Vorjahresvergleich. Aus sozialen Grünen waren 2,76 Millionen Menschen vom Beitrag befreit, 460.000 Menschen zahlten einen ermäßigten Beitrag.

Im Unternehmensbereich richtet sich die Beitragshöhe nach der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und der Fahrzeuge. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls trugen 2017 knapp zehn Prozent zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender bei. Dieser Anteil sei seit vielen Jahren nahezu konstant, hieß es.

Bundesverfassungsgericht urteilt demnächst über Berechnungsbasis

Das derzeitige Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht – nach Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und des Autovermieters Sixt – auf dem Prüfstand. Das deutsche Bundesverfassungsgericht verkündet am 18. Juli sein Urteil zum Rundfunkbeitrag. Das hatte das höchste deutsche Gericht Ende Juni in Karlsruhe mitgeteilt. Seit 2013 wird der Beitrag (17,50 Euro monatlich) pro Wohnung erhoben. Die zuvor bestehende Rundfunkgebühr war noch daran gebunden, dass ein Empfangsgerät vorhanden ist. (APA/AFP, red, 5.7.2018)