Innsbruck/Wien – Weil die Direktorin von Innsbruck-Tourismus in einem Mitarbeiterdialog, in dem es um Marketingstrategien ging, einen Vergleich mit Adolf Hitler gezogen hat, wurde sie von einem ehemaligen Mitarbeiter nach dem NS-Verbotsgesetz angezeigt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Frau, die seit eineinhalb Jahren in der leitenden Position ist, wurde eingestellt, ohne die Beschuldigte zu vernehmen.

Ein Umstand, der den SPÖ-Justizsprecher im Parlament, Hannes Jarolim, alarmierte. Er brachte wegen des Falles eine parlamentarische Anfrage bei Justizminister Josef Moser ein. In der Anfrage zitiert Jarolim die der Frau vorgeworfene Passage. Sie habe vor zahlreichen Mitarbeitern gesagt: "Nehmen wir als Letztes noch ein Beispiel aus der jüngeren Geschichte: Adolf Hitler. Ja wir werden doch nicht glauben, wenn Hitler einfach nur gesagt hätte, wir Deutschen sind die Besten und Auserwählten dieser Erde, dass das gereicht hätte, um alle hinter sich zu vereinen? Wenn Hitler keine gute Strategie gehabt hätte, mit der er gearbeitet hat, wäre das deutsche Volk niemals hinter ihm gestanden, um die Welt zu erobern ..." Für den Anwalt und SPÖ-Abgeordneten falle das "eindeutig" unter NS-Wiederbetätigung. Er will wissen, warum man die Frau nicht befragt hat, bevor die Ermittlungen eingestellt wurden.

Rechtsstreit mit Mitarbeiter

Genau das würde die Betroffene allerdings auch selbst gerne wissen. Sie habe erst im Zuge eines anderen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht von der Anzeige gegen sie erfahren. Es war ein "Trennungsverfahren", das ein Mitarbeiter, "der nicht den Job bekommen hat, den er wollte, gegen uns angestrengt hat. Ich war sehr bestürzt, als ich von der Anzeige erfahren habe."

An die Veranstaltung im Mai 2016, die nun im Frühjahr 2018 Thema wurde, könne sie sich erinnern. Sie habe Hitler erwähnt, genauso wie Julius Cäsar und Napoleon. Vom STANDARD mit dem ihr in der Anfrage zugewiesenen Zitat konfrontiert, dementiert sie allerdings vehement, diese so formuliert zu haben. Sie habe "kriegsführende Persönlichkeiten aus der Geschichte, die auch eine Marketingstrategie verfolgt hatten, als Negativbeispiele angeführt", betont sie. Andere Beispiele für Marketingstrategien seien "Coca-Cola und McDonalds" gewesen. Eine Verherrlichung habe nicht stattgefunden, auch das Wort "deutsches Volk" habe sie "sicher nicht" verwendet. Zudem sei niemand der rund 80 Mitarbeitern schockiert gewesen, wie es der Anfragetext nahelegt.

Der Betriebsrat stellte sich am Freitag in der einer schriftlichen Stellungnahme hinter die Chefin. Man habe in ihrer Aussage "in keiner Weise eine böswillige Absicht" gesehen, "sowohl während der Sitzung als auch danach gab es weder Irritation noch Schock oder Aufruhr in der Belegschaft zu dieser Äußerung". Die Direktorin selbst überlegt rechtliche Schritte wegen Rufschädigung. (Colette M. Schmidt, 6.7.2018)