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In die geplanten sogenannten Rückkehrzentren außerhalb der EU sollen abgewiesene Ausländer gebracht werden, wenn es nicht möglich ist, sie in ihre Heimat zurückzubringen.

Foto: AP Photo/Olmo Calvo

Die österreichische Bundesregierung nutzt die Zeit ihrer EU-Ratspräsidentschaft seit den allerersten Tagen, um Pläne zur Verschärfung der EU-Asyl- und Migrationspolitik zu lancieren. Den Anfang machte – wie berichtet – ein neunseitiges Papier, in dem vorgeschlagen wird, auf EU-Boden keine Asylanträge mehr zu akzeptieren.

Diesem Dokument folgt nun eine schriftliche Diskussionsgrundlage aus dem Innenministerium in Wien, wie aus österreichischer Sicht künftig EU-weit mit rechtskräftig negativ beschiedenen Asylwerbern und Personen ohne Aufenthaltstitel umgegangen werden könnte. Laut dem dem STANDARD zugespielten Dokument sollen "Rückkehrzentren in Drittstaaten" eingerichtet werden: Dorthin sollen abgewiesene Ausländer gebracht werden, so es – etwa mangels Kooperationsbereitschaft des Herkunftsstaates oder der betreffenden Person selbst – unmöglich ist, sie in ihre Heimat zurückzuschicken.

Das würde EU-weit eine große Zahl von derzeit de facto nicht abschiebbaren Personen betreffen. In Österreich wären laut den herrschenden Gesetzen etwa auch Menschen betroffen, die einen Antrag auf Bleiberecht gestellt haben. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung gegen eine Abschiebung.

Das Papier aus Wien wurde am Montag dem Strategischen Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (Scifa) des EU-Rats in Brüssel vorgelegt und dort von hochrangigen Beamten aus den Mitgliedstaaten besprochen. Es sieht vor, die Gründung und das Betreiben der Rückkehrzentren den Drittstaaten zu übertragen. In den Zentren sollen jedoch "europäische Standards" herrschen und die "europäischen und internationalen Menschenrechte" respektiert werden.

Ausgelagerte Asylanträge

Auch für Folgeasylanträge durch Abgeschobene soll der jeweilige "Gaststaat" verantwortlich sein. Auf diese Art könne ein "Missbrauch" der Zentren für Asylerlangungszwecke verhindert werden. In den Zentren sollten Rückkehrberatung und Reintegrationsprojekte angeboten werden.

Dass mehrere jener Staaten, die zuletzt in Zusammenhang mit Anlandezentren und anderen Plänen zur europäischen Flüchtlingsauslagerung genannt wurden – etwa Libyen –, der Genfer Flüchtlingskonvention bisher nicht beigetreten sind, engt den Kreis möglicher Rückkehrzentrumsstandorte ein. Laut einem Insider könnten stattdessen EU-Beitrittskandidaten und Staaten mit solchen Bestrebungen, etwa Albanien, Mazedonien oder der Kosovo, Bereitschaft zeigen.

Die EU-Mitgliedstaaten werden in dem Papier "eingeladen", Interesse an einem Rückkehrzentrum-"Pilotprojekt" zu bekunden. Zudem müsse erwogen werden, ob die derzeit geltende EU-Rückkehrrichtlinie im Lichte der neuen Pläne ausreiche. Diese würden eine "Stärkung des Rechtsstaats" und mehr "Glaubwürdigkeit der EU-Asyl- und Migrationspolitik" mit sich bringen. (Irene Brickner, 9.7.2018)