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Die Rebellen lehnen die Friedensvereinbarung ab, die erst am Wochenende getroffen wurde (im Bild v.l.n.r.: Rebellenführer Riek Machar, Sudans Präsident Omar al-Bashir, Ugandas Präsident Yoweri Museveni und der südsudanesische Präsident Salva Kiir).

Foto: AP Photo/Stephen Wandera

Juba – Die südsudanesischen Rebellen haben eine erst am Wochenende getroffene Vereinbarung mit der Regierung platzen lassen. Sie teilten am Montag mit, sie lehnten es ab, dass ihr Anführer Riek Machar fortan erneut das Amt des Vizepräsidenten ausüben werde. Dies war ein zentraler Bestandteil einer Vereinbarung, die erst am Sonntag präsentiert worden war.

Die Rebellen erklärten, es sei überhaupt keine Einigung erzielt worden. Es sei lediglich die Idee diskutiert worden, dass Machar wieder den Posten einnehmen werde. Es seien dazu aber keine Dokumente unterzeichnet worden. Man lehne den Vorschlag ab, weil er lediglich eine Gefälligkeit für Politiker darstelle und ignoriere, dass radikale Reformen benötigt würden, um einen fundamentalen Wandel im Land hinzubekommen.

Rascher Bruch des Waffenstillstands

Am Wochenende hatten sich die Kontrahenten eigenen Angaben zufolge geeinigt, dass Machars langjähriger Gegenspieler Salva Kiir Präsident der vom Krieg zerrissenen Nation bleiben solle. Insgesamt würden vier Vizepräsidentenposten geschaffen, Machar werde als erster Vizepräsident eingestellt.

Am 30. Juni war in dem Bürgerkriegsland ein Waffenstillstand in Kraft getreten, der jedoch rasch gebrochen wurde. Regierungstruppen und Rebellen beschuldigten sich gegenseitig, für die neuen Kämpfe verantwortlich zu sein.

Der ölreiche ostafrikanische Staat erlangte 2011 die Unabhängigkeit. Nur zwei Jahre später brach ein Konflikt zwischen den Anhängern von Präsident Kiir vom Volk der Dinka und den Unterstützern seines ehemaligen Stellvertreters Machar vom Volk der Nuer aus. Rund vier Millionen Menschen – etwa ein Drittel der Bevölkerung – sind bisher geflohen, Zehntausende wurden getötet. Mehr als fünf Millionen Menschen sind nach UN-Angaben auf Lebensmittelhilfe angewiesen. (APA, 10.7.2018)