Warnwesten, Mautgebühren, Geschwindigkeitslimits: Darauf sollte man beim Autofahren in Spanien achten.

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Spanien gehört neben Italien und Kroatien zu den beliebtesten europäischen Reisezielen der Österreicher. Damit es im Urlaub keine Probleme gibt, sollte man sich bereits vorab informieren, vor allem, wenn man mit dem Auto in Spanien unterwegs sein möchte:

Mietwagen von zu Hause buchen: Viele Österreicher reisen mit dem Flugzeug an und leihen sich vor Ort ein Mietauto. Auf der sicheren Seite ist, wer den Mietwagen bereits von zu Hause aus bucht – so kann man die Angebote in Ruhe vergleichen und den Vertrag gründlich durchlesen. "Dabei gilt es auf Details wie Versicherungsschutz, Tankregelung, Mindestalter oder mögliche Zusatzkosten zu achten", heißt es dazu vom Verkehrsclub ÖAMTC. Bei der Übernahme des Mietwagens ist es empfehlenswert, sich Zeit zu nehmen und genau hinzuschauen. Vorhandene Schäden sollten dokumentiert werden – am besten per Foto.

Warnweste griffbereit haben: In Spanien registrierte Fahrzeuge – also auch Mietwagen – müssen mit einer Warnweste ausgestattet sein. Es genügt allerdings nicht, diese im Kofferraum zu verstauen: Sie muss griffbereit im Fahrzeugraum liegen. Hat man außerorts eine Panne oder einen Unfall, muss die Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs verpflichtend getragen werden.

Tempolimits beachten: In Spanien dürfen Pkw außerorts maximal 90 km/h fahren, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Rasern kommt überhöhte Geschwindigkeit teuer zu stehen: Für 20 km/h zu viel am Tacho fallen über 100 Euro Strafe an.

Maut im Urlaubsbudget berücksichtigen: Die Mautgebühr richtet sich in Spanien nach gefahrener Strecke und Fahrzeugkategorie. Außerdem variiert die Gebühr abhängig von Tageszeit, Woche und Feiertagen. Neben Barzahlung werden an den Mautstationen auch Bankomat- und Kreditkarten akzeptiert.

Mit e-card reisen: Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit können medizinische Leistungen bei Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern vor Ort beansprucht werden. Nicht gedeckt sind jedoch Behandlungen in privaten Krankenhäusern oder eine allfällige Krankenrückholung nach Österreich. (red, 10.7.2018)