Klagenfurt – Ein 30-jähriger Deutscher ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Herabwürdigung religiöser Lehren von einem Geschworenensenat zu 24 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Er hatte im Juli 2017 bei einem Fußballspiel den Hitlergruß gezeigt sowie laut "Adolf Hitler" und "Fuck Allah" geschrien.

Schuldig bekannt

Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwältin Heidrun Endisch – Verstoß gegen das Verbotsgesetz sowie Herabwürdigung religiöser Lehren – schuldig. Der Vorfall hatte sich im Rahmen eines Fußballspiels zwischen einer türkischen und einer deutschen Mannschaft in Velden am Wörthersee ereignet. Der Angeklagte erzählte in der Befragung durch die Vorsitzende des Geschworenensenats, Richterin Michaela Sanin, dass an diesem Tag sehr viel Alkohol geflossen sei. Der Vorfall sei ihm nun sehr peinlich und tue ihm leid, er trage aber kein nationalsozialistisches Gedankengut in sich. Wofür Adolf Hitler stehe, sei kein Thema, darüber brauche man nicht zu diskutieren.

Weiters sagte er, ein treuer Fan des Fußballklubs Hannover 96 zu sein und mit seiner Frau nach Velden gereist zu sein, um dessen Spiele zu sehen. Wegen seines Hundes, der keinen Maulkorb trug, sei er des Platzes verwiesen worden. Daraufhin habe er den Betreuer der türkischen Mannschaft mit "Fuck Allah" und dem Hitlergruß beleidigt, um ihn zu provozieren, erzählte der Deutsche, bei dem nach der Festnahme 1,38 Promille Blutalkohol gemessen wurden. "Sobald der Schnaps im Spiel ist, setzt bei mir etwas aus."

In Deutschland vorbestraft

Der Mann ist in Österreich unbescholten, in Deutschland aber wegen Beleidigung, Körperverletzung sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung, häufig im Zusammenhang mit Fußballspielen, mehrfach vorbestraft. Er habe in früheren Jahren viele Fehler gemacht, meinte er vor Gericht, doch als er seine jetzige Frau kennenlernte, sei damit Schluss gewesen. Als "einmaligen und dummen Ausrutscher nach vielen Jahren des Wohlverhaltens" bezeichnete Verteidiger Dario Paya die Tat.

Das Gericht wertete die Tatsache, dass in diesem Fall ein Verbrechen und ein Vergehen zusammenfielen, ebenso erschwerend wie die Vorstrafen aus Deutschland und den Alkoholkonsum. Denn der Angeklagte müsse aus Erfahrung wissen, dass bei ihm Alkohol zu Straftaten führen könne, erklärte Sanin. Sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen wäre in diesem Fall eine rein bedingte Strafe nicht ausreichend, führte die Richterin aus. Strafmindernd wirkten sich das reumütige Geständnis und die Tatsache aus, dass die Straftaten in Deutschland fünf Jahre und mehr zurückliegen. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt entdeckte verbotenes Tattoo

Bei dem Prozess wurde am Dienstag ein Freund des Angeklagten aus dem Gerichtssaal heraus festgenommen. Der Mann fiel durch eine einschlägige Tätowierung am Handrücken auf, die alarmierte Polizei führte ihn ab. Die Vernehmung des Mannes war zu Mittag noch im Gange. Nun droht dem Mann ebenfalls ein Verfahren.

Staatsanwalt Markus Kitz, der als Zuhörer im Schwurgerichtssaal gesessen war, hatte die Tätowierung bemerkt. "Es handelt sich um eine Odalrune, die in Österreich verboten ist", erklärte er gegenüber der APA. Daher habe er die Polizei verständigt, die den Mann festgesetzt habe. Ob der Mann, es dürfte sich ebenfalls um einen deutschen Staatsbürger handeln, in Untersuchungshaft genommen oder nach der Vernehmung auf freien Fuß gesetzt wird, war vorerst noch offen. (APA, 10.7.2018)