Cathy Hummels auf Instagram.

Foto: Screenshot/Webstandard

Instagram-Promi Cathy Hummels soll auf der Fotoplattform verbotene Werbung gemacht haben. Konkret wird ihr vom Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) vorgeworfen, dass sie Produkte anpreise, ohne dies als Reklame zu kennzeichnen. Gegen die Influencerin wurde nun eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Anwälte von Hummels gehen bereits dagegen vor und wollen bis zum Bundesgerichtshof alle Rechtsmittel ausschöpfen, wie Heise.de schreibt.

Influencerin kämpft für Meinungsfreiheit

Bei der Zivilprozessverhandlung erschien die 30-Jährige nicht, stattdessen sagte sie auf Instagram, dass sie für das "Recht auf freie Meinungsäußerung" kämpfen werde. Hummels hat auf der Plattform mehr als 343.000 Follower. Die Influencerin postet dort immer wieder Beiträge, wo sie auf bestimmte Geschäfte oder Produkte verweist – nur manche Einträge sind mit dem Hinweis versehen, dass es sich dabei um eine "bezahlte Partnerschaft" handelt.

Eine entgeltliche Einschaltung von Hummels.

Bisher kein Urteil

Allzu große Erfolgsaussichten dürfte die Klage des Verbands übrigens nicht haben. Sofern Hummels von den Firmen keine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung für die Nennung der Produkte erhalte, halte das Gericht dies für zulässig, betonte Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Ein Urteil gibt es noch nicht, die Klärung im Hauptsacheverfahren steht laut Heise.de noch aus.

Verband Sozialer Wettbewerb für "Rechtsklarheit"

Die Anwälte von Hummels pochen unterdessen auf die Meinungsfreiheit und wollen notfalls bis zum Bundesgerichtshof ziehen. Der Verband Sozialer Wettbewerb will "Rechtsklarheit" schaffen, ließ Anwalt Franz Burchert ausrichten. Konkret geht es dem VSW um 15 Postings, bei denen ein Unternehmen und ihre Produkte genannt wurden, der Beitrag aber nicht mit dem Zusatz "bezahlte Partnerschaft" gekennzeichnet wurde. Die Anwälte von Hummels betonen allerdings, dass hierbei kein Geld floss.

Kinderwagen wurde Influencerin geschenkt

Lediglich bei einem Beitrag zu einem Kinderwagen, wo der Zusatz fehlt, wurde das Produkt der Influencerin geschenkt. Hier akzeptieren die Anwälte auch die Abmahnung. Der Fall Hummels könnte nun Rechtsgeschichte schreiben, da etliche Netz-Promis Werbung für Produkte machen und dies oftmals nicht kennzeichnen. Auf Facebook und Instagram müssen Influencer prinzipiell Beiträge, bei denen Geld geflossen ist, kennzeichnen. Ansonsten handelt es sich hierbei um Schleichwerbung. (red, 11.07.2018)