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Die Entscheidung dürfte für weitere AKW-Projekte wegweisend sein, die mit staatlichen Hilfen errichtet werden. Aus heimischer Sicht von besonderem Interesse ist das ungarische Kraftwerk Paks II, dessen Beihilfen von der EU-Kommission genehmigt wurden und gegen die Österreich ebenfalls Einspruch eingelegt hat.

Foto: Reuters

Luxemburg/Wien – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat am Donnerstag die Klage Österreichs gegen Staatsbeihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Beihilfen sind zwar in der Union grundsätzlich nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise für Investitionen oder wenn Projekte von allgemeinem Interesse sind. Brüssel hatte den Sanktus für die Subventionen unter anderem damit begründet, dass der Staat zur Erreichung einer CO2-armen Stromerzeugung in den Markt eingreifen könne. Auch der Euratom-Vertrag, dem auch Österreich beigetreten ist, legitimiere die Förderungen. Dort wird die Entwicklung der Kernenergie als gemeinsames Ziel der EU-Staaten definiert.

Umstrittene Argumente

Die Argumente der EU-Kommission waren im Vorfeld umstritten. So gab es beispielsweise Widerspruch zu dem von Brüssel aufgeworfenen Punkt, wonach das Beihilferegime durch Euratom quasi ausgehebelt wird. Wien hat überdies darauf verwiesen, dass Ziele wie Umweltschutz und der Ausbau erneuerbarer Energiequellen ebenfalls zu den europäischen Zielbestimmungen zählten. Nicht zuletzt ging es auch um technische Fragen der britischen Beihilfe. Die EU-Kommission sieht eine Förderung der Investition in das Kernkraftwerk, allerdings lässt die Konstruktion der Zuschüsse Zweifel daran aufkommen. So garantiert Großbritannien dem Betreiber Électricité de France (EdF) einen Mindestabnahmepreis für den erzeugten Strom über 35 Jahre. Das deutete – nicht nur in den Augen der österreichischen Kläger – auf einen laufenden Betriebszuschuss hin.

London greift für das Erstrahlen des AKWs jedenfalls tief in die Tasche. Die garantierte Einspeisevergütung wird in diversen Untersuchungen mit bis zu 1,6 Milliarden Euro im Jahr bewertet. Die EU-Kommission hat die Förderung über den gesamten Zeitraum mit bis zu 17,6 Milliarden Pfund (knapp 20 Mrd. Euro) bewertet. Allerdings könnte die Abnahmegarantie den Staat auch gar nichts kosten, weil eine Obergrenze des Strompreises vereinbart wurde, ab der die Differenz zum Marktpreis ans britische Budget abgeführt wird. Das Erreichen dieses oberen Werts gilt aber als eher unwahrscheinlich.

Bewertung als Entscheidungsgrundlage

Was die Entscheidung des Gerichts – nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshofs – beeinflusst: Es ist in seiner Beurteilung eingeschränkt, darf beispielsweise keine eigenen wirtschaftlichen Berechnungen anstellen und muss sich mit der Bewertung des bereits vorgelegten Beweismaterials begnügen.

Die Entscheidung dürfte auch für weitere AKW-Projekte wegweisend sein, die in Europa mit staatlichen Hilfen errichtet werden. Aus heimischer Sicht von besonderem Interesse ist dabei das ungarische Kraftwerk Paks II, dessen Beihilfen von der EU-Kommission genehmigt wurden und gegen die Österreich ebenfalls Einspruch eingelegt hat. Auch im tschechischen Dukovany existieren Ausbaupläne.

Die mangelnde Rentabilität der AKWs macht freilich auch den Betreibern zu schaffen. In England gibt es anhaltende Gerüchte, dass EdF Anteile an seinen acht britischen Kernkraftwerken an China verkaufen will. (as, 12.7.2018)