Wiesbaden – Im Mordfall Susanna hat das Wiesbadener Amtsgericht einen weiteren Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter ausgestellt. Der Iraker sitzt zwar bereits wegen des gewaltsamen Todes der 14-Jährigen in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft. Dem 21-Jährigen wird nun auch die Vergewaltigung einer Elfjährigen vorgeworfen. Der zweite Haftbefehl soll sichern, dass der Verdächtige jedenfalls in Haft bleibt.

Ali B. wird im Fall Susanna des Mordes und der Vergewaltigung bezichtigt. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass Ali B. auch noch das elfjährige Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts sei der weitere Haftbefehl ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag. Mit der Entscheidung des Ermittlungsrichters soll sichergestellt werden, dass Ali B. auch dann in Untersuchungshaft bleibt, wenn der Haftbefehl wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna aufgehoben werden sollte.

Vorerst keine Änderungen

Die JVA Frankfurt habe die entsprechenden Informationen bekommen und diese sogenannte "Überhaft" in den Akten des Beschuldigten notiert, erklärte die Sprecherin. Für Ali B. ändere sich an seinen Haftbedingungen durch den weiteren Haftbefehl zunächst nichts. Bei dem Verfahren gegen den 21-Jährigen kann der weitere Haftbefehl jedoch Auswirkungen auf das Strafmaß haben.

Der Iraker hat in seiner Vernehmung zugegeben, Susanna umgebracht zu haben. Die Leiche der Schülerin war in Wiesbaden gefunden worden. Eine Vergewaltigung der 14-Jährigen bestreitet Ali B. Auch die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens habe er bestritten, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts.

Nach Tod ausgereist

Wenige Tage nach dem Tod von Susanna war Ali B. aus einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in den Nordirak ausgereist. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch im Nordirak fest und übergaben ihn der Bundespolizei. (APA, 12.7.2018)