Rom – Schwarzarbeit ist in Italiens Landwirtschaft ein durchaus verbreitetes Phänomen. Bei den 7.265 Landwirtschaftsunternehmen, die 2017 kontrolliert wurden, wurden in 67 Prozent der Fälle Unregelmäßigkeiten bei den Mitarbeitern festgestellt. Bei 3.549 Unternehmen wurden Schwarzarbeiter eingesetzt, geht aus einem Bericht zum Thema "Agromafia" hervor, der am Freitag in Rom vorgestellt wurde.

360 Landwirtschaftsunternehmen mussten wegen schwerer Unregelmäßigkeiten im vergangenen Jahr vorübergehend schließen. 284 Personen wurden wegen Ausbeutung der Mitarbeiter angezeigt, 71 wurden festgenommen. Die meisten Unregelmäßigkeiten wurden auf Sizilien und in der Toskana gemeldet.

345.000 Ausländer legal im Agrarsektor beschäftigt

Migranten sind für die italienische Landwirtschaft eine wichtige Ressource. Laut Gewerkschaftsangaben sind 345.000 Ausländer legal im Agrarbereich beschäftigt. "Ausländische Arbeitnehmer tragen auf entscheidendes Weise zum Wachstum der Landwirtschaft in Italien bei", berichtete der Präsident des italienischen Landwirtschaftsverbands Coldiretti, Roberto Moncalvo.

Im Hintergrund zieht auch die Mafia die Fäden, kontrolliert den Transport, den Verkauf oder die Organisation der ausgebeuteten Arbeiter. Die Aktivität der Mafia betrifft die gesamte Produktionskette, von der Herstellung über den Transport, den Vertrieb und den Verkauf, heißt es in einem Bericht des Bauernverbands Coldiretti. Das System hat in Italien längst einen eigenen Namen: Agromafia.

Gesetz gegen Ausbeutung

Das italienische Parlament hat 2016 ein Gesetz zur Bekämpfung des sogenannten "Caporalato", der Ausbeutung von Schwarzarbeitern auf den Feldern, verabschiedet. Der "Caporalato" ist vor allem in den süditalienischen Regionen verbreitet. Ausländische Arbeitskräfte werden wie Sklaven in der Landwirtschaft eingesetzt.

Die Ausbeutung von Schwarzarbeitern auf den Feldern wird in Italien mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft. Diese Strafe kann um weitere zwei Jahre verschärft werden, wenn der Arbeitnehmer geschlagen oder schwer bedroht wurde. Neben den Haftstrafen sind auch Geldstrafen zwischen 500 und 1.000 Euro für jeden Schwarzarbeiter vorgesehen. Dieser Betrag steigt auf 2.000 Euro wenn der Arbeitnehmer Gewalt erlitten hat oder bedroht wurde. Entschädigungen sind für die Opfer vorgesehen. (APA, 13.7.2018)