München – Ein deutsches Gerichtsurteil könnte abschreckende Wirkung auf Airbnb-Vermieter in München haben: Ein Unternehmer muss nämlich 33.000 Euro Strafe zahlen, weil er seine Wohnung in der bayrischen Landeshauptstadt regelmäßig an Medizintouristen vermietete. Er wurde wegen Zweckentfremdung von Wohnraum verurteilt, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte.

Der Mann hatte Ende 2012 eine 104 Quadratmeter große Wohnung im Arabellapark angemietet – für 1.980 Euro pro Monat. Er lebte dort allerdings nicht selbst, sondern überließ die möblierte Wohnung Patienten und deren Angehörigen, die für medizinische Behandlungen nach München kamen. Die Untermieter zahlten dann 3.000 Euro monatlich für die Wohnung, wie eine Kontrolle der Stadtverwaltung ergab.

Nachahmungseffekt entgegenwirken

Gegen einen Bußgeldbescheid über 50.000 Euro legte der Münchner Unternehmer Widerspruch ein, das Gericht verurteilte ihn aber schließlich zur Zahlung von 33.000 Euro. "Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in München besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken, so dass die Geldbuße auch einem Nachahmungseffekt entgegenwirken und abschrecken soll", heißt es in der Begründung des bereits im September 2017 gesprochenen und seit April 2018 rechtskräftigen Urteils.

Der US-Zimmervermittler Airbnb, der ebenfalls Wohnungen an Touristen vermittelt, steht seit längerem in der Kritik, die Immobilienpreise und Mieten in Städten in die Höhe zu treiben. In Deutschland erlassen Kommunen vermehrt Satzungen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten. Die meisten Airbnb-Angebote im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es in Deutschland in Köln, München und Düsseldorf.

Das lukrative Geschäft mit Medizintouristen belastet den schwierigen Wohnungsmarkt in München seit Jahren zusätzlich. Das Wohn- und Gewerbegebiet Arabellapark macht deshalb immer wieder Schlagzeilen. In unmittelbarer Nähe gibt es mehrere Kliniken. (APA, 16.7.2018)