Der Fall rund um die Abschiebung von Osama bin Ladens mutmaßlichem Leibwächter setzt den deutschen Innenminister Horst Seehofer unter Druck.

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Justizministerin Barley warnt die deutschen Behörden.

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Man hat die Worte von Horst Seehofer (CSU) noch im Ohr: "Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall." Das sagte der deutsche Innenminister Anfang Mai. Er sei "entschlossen, da weiter dranzubleiben".

Nun ist Sami A., ein 42-jähriger Tunesier, nach jahrelangem juristischem Tauziehen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden, und nicht nur in Berlin herrschte zunächst Erleichterung. Der Mann wird in Deutschland als Gefährder eingestuft, er soll früher als Leibwächter von Osama bin Laden gearbeitet haben.

Zu Unrecht abgeschoben

Doch die Maschine, die Sami A. nach Tunesien fliegen sollte, war am Freitag noch nicht gelandet, da war schon klar, dass der Fall Ärger bringen würde. Es stellte sich heraus: Sami A. war zu Unrecht abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte nämlich am Donnerstagabend entschieden, dass Sami A. nicht ins Flugzeug gesetzt werden dürfe, da ihm in Tunesien Folter drohe.

Allerdings: Der Beschluss ging erst am Freitagmorgen – als A. im Charterflieger saß – beim Bundesamt für Migration (Bamf) ein. Dieses hatte am 20. Juni angeordnet, die Abschiebung sofort zu vollziehen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war entsetzt über die Vorgangsweise und teilte mit, die Abschiebung stelle sich als "grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien". Es sagte auch, Sami A. sei "unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen".

In Tunesien wegen Terrorverdachts gesucht

Doch die tunesischen Behörden wollen den Mann (noch) nicht zurückgeben, er ist in Tunesien seit Jänner wegen Terrorverdachts zur Fahndung ausgeschrieben. In Deutschland wird nun diskutiert, wer Schuld an diesem Schlamassel hat, und da zeigen viele Finger auf Seehofer, dem das Bamf unterstellt ist.

Zwar war für die Durchführung der Abschiebung das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sieht sich aus dem Schneider: "Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, das hat die Landesregierung gemacht." Der Bescheid sei zu spät gekommen.

Widersprüche

Am Montag räumte eine Sprecherin von Seehofer jedoch ein, die Leitung des Innenministeriums – also Staatssekretäre und der Minister – hätten schon zwei Tage vor der Abschiebung gewusst, dass diese für Freitag geplant war. Im Gericht in Gelsenkirchen will man davon nichts gewusst haben. "Es ist vom Bamf der Eindruck erweckt worden, als warte man ab, bis wir entschieden haben." Das Vorgehen des Bamf sei "wider alle Gepflogenheiten und informellen Absprachen".

Empört ist auch Grünen-Chef Robert Habeck: "Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos, oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten", sagt er und fordert eine Klärung, "ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen".

"Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates", warnt die deutsche Justizministerin Katarina Barley (SPD). Sowohl Seehofers Sprecherin als auch der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert haben zugegeben, dass die Abschiebung nicht hätte erfolgen dürfen, wenn der Beschluss bekannt gewesen wäre. (Birgit Baumann aus Berlin, 17.7.2018)