Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde am Dienstag ein weiteres Mal im Buwog-Prozess befragt.

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Wien – Nach einer vierwöchigen Pause wurde am Dienstag im Buwog-Prozess die Befragung des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser fortgesetzt. Doch so richtig ins Rollen kam die Verhandlung am 44. Prozesstag nicht: Nach nicht einmal 35 Minuten zog sich der Senat für mehr als eineinhalb Stunden zurück, um die Anträge mehrerer Verteidiger zu besprechen.

Grassers Anwalt Norbert Wess hatte sich zuvor in einer zehnminütigen Ansprache darüber beschwert, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nachträglich neue Akten in das Verfahren eingebracht hatte. Bei den besagten Dokumenten handelt es sich um die Auswertung des Computers von Gerald Toifl, dem früheren Anwalt des Zweitangeklagten Walter Meischberger.

Verteidiger überrumpelt

Laut den Anwälten von Grasser wurden die Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden waren, bereits vor Jahren beschlagnahmt und ausgewertet. Insgesamt wurde der Akt damit um mehr als tausend zusätzliche Seiten ergänzt. "Wir haben nicht einmal Zeit gehabt, uns darauf vorzubereiten", sagte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter vor Journalisten.

Grassers Anwälte haben daher den Antrag gestellt, die neu eingebrachten Akten aus dem Verfahren auszuschließen. Auch Toifls Verteidiger schloss sich dem Antrag an. Er ortete einen Verstoß gegen Verfahrensregeln, die Staatsanwaltschaft würde sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, so der Vorwurf.

Akten nicht neu

Wenig verwunderlich schilderte die Staatsanwaltschaft einen anderen Sachverhalt. Laut dem Staatsanwalt Alexander Marchart waren die Akten bereits Thema beim Oberlandesgericht Wien, welches diesbezüglich keine Rechtsverletzung feststellen konnte. Die Unterlagen "dürfen und müssen in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden", betonte Marchart am Dienstag im Wiener Straflandesgericht.

Bisher hat das Gericht noch nicht über den Antrag entschieden. Richterin Marion Hohenecker hatte selbst noch nicht genügend Zeit, um die Akten zu studieren. Die Entscheidung wurde vertagt und der Prozess dort fortgesetzt, wo er vor rund vier Wochen beendet worden war. Aber auch nach der Fortsetzung wurde die Verhandlung – zum Unmut der Richterin – mehrfach von läutenden Telefonen unterbrochen.

Schwiegermuttergeld kam legal nach Österreich

Am Nachmittag waren schließlich die Treuhandfirma Ferint AG, das Geld von Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota und das Meinl-Bank-Konto, über das das Geld floss, Thema im Großen Schwurgerichtssaal. Giori-Lhota hatte ihrer Tochter laut den Aussagen von Grasser ja eine halbe Million Euro geschenkt.

Grasser brachte das Geld, wie bekannt, nach Österreich, um es dort zu veranlagen. "Das war ein absolut legaler und gesetzeskonformer Vorgang", sagte der Erstangeklagte zu dem Bargeldtransport. Er habe sich dahingehend extra bei einem Mitarbeiter des Finanzministeriums informiert.

"Nicht mein Geld"

Der ehemalige FPÖ-Politiker beteuerte abermals, dass das Schwiegermuttergeld nicht sein eigenes gewesen sei, sondern dass er es lediglich für die Familie seiner Frau veranlagt habe. "Das ist nicht mein Geld, und das war nicht mein Geld", so Grasser.

Auf die Frage der Richterin, wieso das Geld dann nicht auf einem Konto auf den Namen seiner Frau oder Schwiegermutter landete, erklärte Grasser, dass Letztere das eben so gewollt habe. "Wenn Sie meine Schwiegermutter kennen würden, würden Sie wissen, dass es keinen Widerspruch in dieser Frage gab."

Schriftlich festgehalten wurde die Abmachung jedenfalls nicht. Bei den 500.000 Euro ging es um "etwas Einfaches, Familieninternes" – dazu war kein schriftlicher Vertrag notwendig.

Mit dem Ausgang der Veranlagung dürfte Grasser zufrieden gewesen sein: "Am Ende des Tages war ich durchaus ein bisschen stolz", sagte Grasser am Dienstag. So eine Veranlagung sei nämlich immer "ein bisschen mit Sorgen verbunden". (Nora Laufer, 18.7.2018)