Bild nicht mehr verfügbar.

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager will Stärke gegen US-IT-Riesen demonstrieren.

Foto: YVES HERMAN / REUTERS

Drei Jahre nach dem formalen Start der Untersuchung gegen Googles Betriebssystem Android gibt es nun ein Urteil. Und dieses bringt nicht nur die bisher höchste Strafe, die die EU-Kartellwächter je verhängt haben, Google muss sich künftig auch diversen Auflagen beugen und seine Verträge rund um Android ändern.

Saftige Strafe

Google müsse für die unfaire Ausnutzung seiner Marktmacht rund um Android eine Strafe in der Höhe von 4,34 Milliarden Euro zahlen, verkündete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch. Konkret habe Google mit drei illegalen Maßnahmen den Wettbewerb negativ beeinflusst, betonen die Kartellwächter.

Vorwürfe

Zentraler Kritikpunkt sind dabei jene Android-Regeln, die allen Hardwareherstellern, die Googles Play Store nutzen wollen, auch die Installation weiterer Google-Apps vorschreiben. Vor allem die Vorinstallation der Google-Suche sowie des Browsers Chrome stelle einen klassischen Fall der Ausdehnung der Marktmacht auf einen anderen Bereich dar. Konkrete Vorschläge, wie Google diesen Umstand ändern soll, macht die Kommission dabei nicht. Denkbar wäre etwa, dass Android-Nutzer künftig beim Einrichten eines neuen Geräts gefragt werden, welchen Browser oder welche Suchmaschinen sie nutzen wollen.

Des Weiteren stößt man sich daran, dass Google Smartphoneherstellern einen finanziellen Anreiz bietet, damit auf einem Gerät ausschließlich die Google-Suche installiert wird. Dies sei zwar an sich nicht verpflichtend, durch seine Marktmacht und finanziellen Ressourcen könne Google hier aber trotzdem eine dominante Position bei der mobilen Suche zementieren.

Ähnliche Abkommen sind in der Branche seit längerem gang und gäbe. So zahlt Google etwa auch an Apple jährlich Milliardenbeiträge, um auf iPhones die Default-Suche darzustellen. Der alternative Browser Firefox finanziert sich praktisch ausschließlich über solche Deals. Den Nutzern stehe in all diesen Fällen frei, manuell auf eine andere Suchmaschine ihrer Vorliebe zu wechseln, betonte Google in der Vergangenheit immer wieder.

Der dritte Kritikpunkt der EU-Kommission: Über Verträge untersagt Google, dass Hardwarehersteller gleichzeitig sowohl offiziell von Google zertifizierte Android-Smartphones als auch Geräte mit nicht-offiziellen Android-Abspaltungen anbieten dürfen. Damit habe Google Innovationen durch andere Android-Varianten unterbunden.

Widerspruch

Google hatte im Vorfeld erfolglos betont, dass Android allen Herstellern nicht nur kostenlos, sondern sogar im Quellcode zur Verfügung stehe. Insofern könne jeder sein eigenes Android bauen. Wer Zugriff auf Googles App Store, den Play Store, haben wolle, müsse sich aber eben an gewisse Spielregeln halten. Dies sei nicht zuletzt durch das Open-Source-Modell nötig, um durchgängige Kompatibilität und ein einigermaßen einheitliches Android-System zu sichern. Zudem stelle diese Vorinstallation eben das Geschäftsmodell rund um Android dar, da Google sein System ohne Lizenzkosten anbietet – wovon schlussendlich auch die Konsumenten profitieren würden.

Vestager kam im Rahmen einer Pressekonferenz zu dem Urteil, dieser Argumentation nicht zu folgen, und verwies darauf, dass Google noch immer über die Beteiligung an Play-Store-Einnahmen Geld machen könne.

Weiterer Ablauf

Google hat nun die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil zu erheben, was das Unternehmen auch umgehend ankündigte: In einem Blogposting zeigt man sich davon überzeugt, dass die Argumentation der Kommission nicht zu halten sei, Android habe für einer riesigen Vielfalt im Smartphone-Markt gesorgt. Der Einspruch bedeutet auch, dass bis zu einer finalen Entscheidung noch mehrere Jahre vergehen könnten. Trotzdem muss Google nun rasch reagieren: Die EU-Kommission gibt dem Unternehmen 90 Tage Zeit, die kritisierten Punkte auszuräumen. Sollte sich der Softwarehersteller nicht daran halten, muss er für jeden weiteren Tag eine Strafe in der Höhe von fünf Prozent des täglichen Umsatzes von Google-Mutter Alphabet zahlen.

Alphabet sitzt derzeit auf Finanzreserven von rund 89 Milliarden Euro, der Quartalsgewinn belief sich zuletzt auf 7,64 Milliarden Euro.

Konsequenzen

Eine der zentralen offenen Fragen wird sein, wie sich das aktuelle Urteil auf die Android-Welt auswirkt. Denkbar wäre etwa, dass Google sein Betriebssystem schrittweise zu proprietärer Software macht und Lizenzen für dessen Nutzung verlangt. Dies würde wohl wiederum in steigenden Smartphonepreisen resultieren. Vor allem aber würden Dritte damit komplett den Zugriff auf aktuellen Android-Code verlieren, womit auch die von der EU gehegte Hoffnung auf eine größere Vielfalt bei Smartphone-Betriebssystemen sich in ihrer Gegenteil verkehren würde.

Bisher ist es Smartphoneherstellern dank des offenen Quellcodes recht einfach möglich, Android nach ihrem Geschmack anzupassen, wovon etwa Marktführer Samsung ausgiebig Gebrauch macht. Wenn das Betriebssystem künftig ähnlich wie Windows im Geheimen entwickelt wird, ginge all das nicht mehr.

Bild nicht mehr verfügbar.

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager bei der Ankündigung der Strafe.
Foto: Olivier Matthys / AP

Hintergrund

Android ist derzeit das klar dominierende Betriebssystem für Smartphones. Weltweit gesehen werden aktuell mehr als 80 Prozent aller Smartphones mit Android verkauft. Allerdings variiert die Dominanz von Googles Betriebssystem je nach Land stark – so nehmen Apples iPhones in vielen europäischen Ländern sowie den USA eine deutlich stärkere Position ein. Apple beherrscht dabei den besonders einträglichen High-End-Bereich, womit das Unternehmen auch einen Großteil der Gewinne im Smartphone-Markt einstreicht.

Bisher haben sich nur wenige Hersteller an vollständig eigenen Android-Varianten ohne Google-Services versucht. Prominentestes Beispiel ist Amazon, das bereits seit mehreren Jahren sein Android-basiertes FireOS auf eigenen Tablets verwendet. Aber auch hier erfolgt ein regelmäßiger Abgleich mit dem Open-Source-Code von Google, um sicherzustellen, dass Apps sowohl unter Google Android als auch bei FireOS funktionieren. Vestager hofft nun darauf, dass mehr Hersteller sich an Android-Abspaltungen versuchen und so der Wettbewerb intensiviert wird.

Nicht das einzige Verfahren

Es ist nicht das einzige Verfahren, in dem sich die EU dem Softwarehersteller aus dem Silicon Valley widmet. So wurde Google bereits im Vorjahr wegen unfairer Ausnutzung seiner Marktmacht rund um die Produktsuche Google Shopping bereits mit einer Strafe von 2,42 Milliarden Euro belegt, was damals übrigens ebenfalls einen Rekord darstellte. Zudem läuft bereits seit dem Jahr 2010 eine Untersuchung der EU-Kommission rund um das Werbenetzwerk Adsense; hier gab es in den letzten Jahren aber keinerlei Bewegung, insofern ist unklar, wie es in diesem Fall weitergehen wird. (Andreas Proschofsky, 18.7.2018)