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Zuckerberg musste für seine Statements viel Kritik einstecken.

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Die Leugnung des Holocaustes und anderer nationalsozialistischer Verbrechen fällt in Österreich auch auf Facebook unter das Verbotsgesetz. Dies bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag der APA, nachdem Facebook-Chef Mark Zuckerberg am Mittwoch in einem Interview gesagt hatte, Beiträge von Holocaust-Leugnern weiterhin nicht generell von seiner Plattform zu verbannen.

Nach dem Verbotsgesetz wird auch bestraft, "wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht."

Geldstrafe von 2.000 Euro pro Tag möglich

Das Gericht kann nach dem Mediengesetz die Löschung der strafrechtlich relevanten Stellen einer Website anordnen. Wird nach einer angemessenen Frist der Anordnung nicht entsprochen, können Geldstrafen bis zu 2.000 Euro pro Tag der weiteren Abrufbarkeit fällig werden.

Facebook-Chef Zuckerberg hatte in einem Interview des US-Technikblogs Recode gesagt, er selbst sei Jude und es gebe eine Reihe von Menschen, die den Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg bestritten. Das finde er sehr beleidigend. "Aber am Ende glaube ich nicht, dass unsere Plattform das herunternehmen sollte, weil ich denke, dass es Dinge gibt, bei denen verschiedene Menschen falsch liegen. Ich denke nicht, dass sie absichtlich falsch liegen."

Scharfe Kritik an Zuckerberg

Bei Zuckerbergs Äußerungen geht es vor allem um Länder, in denen die Leugnung des Holocaust nicht strafbar ist. In Österreich und Deutschland ist die Leugnung oder Verharmlosung des Massenmords an den Juden illegal. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, das Wiesenthal-Zentrum und das Auschwitz-Komitee kritisierten Zuckerberg scharf. (APA, 20.7.2018)