Dieses Bild wurde am 1. Mai von einer Überwachungskamera aufgenommen.

Foto: APA/AFP/Sidhom

Paris – Nach einer Prügelattacke gegen Demonstranten soll ein Mitarbeiter des französischen Präsidenten Emmanuel Macron einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Der Sicherheitsmitarbeiter Alexandre Benalla werde am Sonntag im Hinblick auf die mögliche Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens vernommen, erklärte die Pariser Staatsanwaltschaft am Samstag.

Auch vier weitere Verdächtige in dem Fall, darunter drei Polizisten, sollen demnach am Sonntag einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Der Polizeigewahrsam gegen die fünf Männer wurde der Staatsanwaltschaft zufolge am Samstagabend aufgehoben.

Der Skandal um die Prügelattacke war diese Woche mit der Veröffentlichung mehrerer Videos durch die Zeitung "Le Monde" ins Rollen gekommen. Darauf ist zu sehen, wie der 26-jährige Benalla Teilnehmer einer Kundgebung am 1. Mai in Paris heftig angeht und schlägt. Er trug dabei einen Polizeihelm, obwohl er kein Polizist ist.

In Gewahrsam genommen

Am Freitag nahm die Polizei Benalla in Gewahrsam, Samstag früh durchsuchte sie seine Wohnung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, als öffentlicher Amtsträger Gewalt angewendet und sich als Polizist ausgegeben zu haben. Am Freitag kündigte das Präsidialamt Benallas Entlassung an.

Auch ein Mitarbeiter von Macrons Partei La Republique en Marche, Vincent Crase, wurde in Polizeigewahrsam genommen, weil er nach Regierungsangaben bei den Demonstrationen seine Kompetenzen überschritt. Er soll am Sonntag ebenfalls vor einen Untersuchungsrichter gestellt werden.

Zudem wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen drei Polizisten zunächst suspendiert und dann festgenommenen. Sie sollen Benalla Videomaterial von Überwachungskameras der Stadt Paris beschafft haben.

Präsident Macron steht in der Angelegenheit enorm unter Druck, hat sich bisher jedoch nicht geäußert. Bei seinem Amtsantritt hatte er angekündigt, Moral und Transparenz in die französische Politik zurückzubringen. (APA, 22.7.2018)