Wettwerbskommissarin Margrethe Vestager schlug jegliche Vergleichsangebote aus.

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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte vergangene Woche wenig erfreuliche Nachrichten für Google parat: 4,34 Milliarden Euro soll der Softwarehersteller für die Ausnutzung seiner Marktmacht rund um Android zahlen. Damit erreichen die Auseinandersetzungen zwischen dem US-IT-Konzern und den Wettbewerbshütern einen neuen Höhepunkt. Ein aktueller Artikel legt nun aber nahe, dass es nicht so weit kommen hätte müssen.

Vorschlag

Google habe der Kommission bereits im August 2017 einen Vergleich rund um den Android-Fall angeboten, heißt es bei Bloomberg. In einem Schreiben an die Kartellwächter stellte man unter anderem die Lockerung der Android-Lizenzbestimmungen als auch Änderungen an der Art wie Android-Apps ausgeliefert werden, in den Raum. Exakt für dieses Dinge wurde Google nun verurteilt.

Keine offizielle Antwort

Laut dem Bericht haben die Wettbewerbshüter nie offiziell auf dieses Angebot reagiert. Informell sei dem Unternehmen aber mitgeteilt worden, dass es bereits zu spät für solch ein Angebot sei. Dies bestätigt auch EU-Kommissarin Vestager gegenüber Bloomberg, ein Unternehmen müsse sofort reagieren, wenn man eine solche Beschwerde erhalte, Google hätte also zumindest ein Jahr früher aktiv werden müssen. Dabei scheint Google allerdings ein recht enges Zeitfenster verpasst zu haben: Laut dem Bericht hatte das Unternehmen nämlich schon früher mehrfach versucht, in Verhandlungen mit der EU zu treten, sei damals aber immer mit dem Hinweis, dass es noch zu früh dafür sei, zurückgewiesen worden.

Kein Interesse

In dem Bericht wird insofern auch die Frage aufgeworfen, ob die EU-Kommission überhaupt ein Interesse an einer Einigung gehabt habe. So betont etwa Nicolas Petit, Rechtsexperte an der Universität von Lüttich, dass es sich hierbei um Vestagers ersten wirklich eigenen Fall gegen Google gehandelt habe, die früher Klage wegen Google Shopping hatte sie ja noch von ihrem Vorgänger geerbt. Angesichts dessen, dass sie die Android-Klage zu einem Vorzeigefall ihrer Amtszeit machen wollte, sei also wohl auch die Bereitschaft einen Vergleich einzugehen, geringer gewesen. (apo, 23.7.2018)