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Strafrechtlich mussten sich die Schleckers bereits verantworten: Das Landgericht Stuttgart hat den 73-jährigen Firmengründer Ende November des Vorjahres wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 54.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

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Linz – Der Zivilprozess gegen die Frau und die Kinder des Drogeriemarktgründers Anton Schlecker am Landesgericht Linz ist mit einem Vergleich in Millionenhöhe beendet worden. Der Masseverwalter der österreichischen Schlecker-Nachfolgerkette Dayli, Rudolf Mitterlehner, bestätigte der APA am Montag einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag". Über den Betrag wurde Stillschweigen vereinbart.

Mit der Zeit sei klar geworden, dass ein Vergleich im Raum stehe, was auch vom Gericht unterstützt worden sei, sagte der Jurist. Es habe nur einen Verhandlungstag im Dezember 2017 in Linz gegeben, bei dem Mitterlehner aus Gründen der Prozessökonomie vorerst lediglich 20 Millionen Euro eingeklagt hatte. Der Rest sei in außergerichtlichen Treffen und Korrespondenzen geklärt worden. Mit dem Vergleich sei das Verfahren in Österreich abgeschlossen.

174 Millionen Euro-Darlehen

In dem Prozess ging es um Darlehen in Höhe von 174 Mio. Euro, die zwischen 2008 und 2011 von Schlecker Österreich an den Gesellschafter in Deutschland, den Einzelunternehmer Anton Schlecker, gegangen sein sollen. Mitterlehner warf Schleckers Ehefrau Christa sowie den Kindern Lars und Meike vor, sie hätten als Aufsichtsräte der österreichischen Gesellschaft gesetzwidrige Zahlungen genehmigt und nicht verhindert. Ohne diese Darlehen wäre das Überleben von dayli leichter gewesen. Die Schlecker-Nachfolgekette ging im Sommer 2013, rund ein Jahr nachdem sie die Österreich-Tochter der insolventen Drogeriemarktkette übernommen hatte, ebenfalls pleite.

Strafrechtlich haben sich die Schleckers bereits verantworten müssen: Das Landgericht Stuttgart hat den 73-jährigen Firmengründer Ende November des Vorjahres wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 54.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Seine Kinder fassten wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrotts 32 bzw. 33 Monate Gefängnis aus. Schleckers Frau Christa war anfangs auch angeklagt, das Verfahren gegen sie wurde aber eingestellt. (APA, 23.7.2018)