Zürich – Das Schweizer öffentlich-rechtliche Fernsehen SRG sieht sich in seiner Berichterstattung eingeschränkt und ruft deshalb den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Das berichtet der Schweizer Branchendienst persoenlich.com

Hintergrund ist ein Beitrag über den Schweizer Winzer Giroud im Magazin "Temps Présent" im Westschweizer Fernsehsender RTS. Darin geht es um mangelnde Kontrolle in der Schweizer Weinproduktion. Der Weinhändler und dessen Unternehmen beschwerten sich dagegen, die Behörde gab dem Beschwerdeführer in erster Instanz Recht.

Journalistische Arbeit erheblich einschränken

Der Sender ging in die nächste Instanz, wo im März 2018 das Bundesgericht die entsprechende Beschwerde abwies. Das Gericht hielt fest, dass der Weinhändler in dem Beitrag negativ dargestellt worden sei.

Dieses Urteil werfe wichtige Fragen auf, die in den Bereich der Medienfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fallen würden, teilte die SRG am Dienstag mit. Sie wolle deshalb dem EMGR die Einschätzungen des Bundesgerichts zur Prüfung vorlegen. Die Erörterungen des Bundesgerichts könnten der SRG zufolge journalistische Arbeit erheblich einschränken. (red, 24.7.2018)