Wer mit Drohnen die zivile Flugsicherheit gefährdet, riskiert sogar Haftstrafen

Foto: APA/dpa/Julian Stratenschulte

Kameradrohnen gehören mittlerweile für immer mehr Menschen zum üblichen Foto- und Videoequipment für Urlaubsreisen im Ausland. Wer jedoch eine Kameradrohne im Ausland fliegen möchte, muss sich vorab über die jeweiligen nationalen Bestimmungen informieren, die sich von Land zu Land erheblich unterscheiden können. So gibt es beispielsweise Unterschiede bezüglich der Klassifizierung von Drohnen, der erlaubten maximalen Flughöhe oder der Erfordernis einer Haftpflichtversicherung. Bei Verstößen und Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen hohe Geldstrafen oder in Einzelfällen auch Haftstrafen.

Keine einheitlichen Bestimmungen innerhalb der Europäischen Union

Wie Markus Pohanka, Abteilungsleiter für "Externe Beziehungen" bei der Austro Control, gegenüber dem STANDARD erläutert, sind die derzeitigen Bestimmungen für Drohnenflüge innerhalb der Europäischen Union nationalstaatlich geregelt. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) arbeitet im Moment an einer EU-weiten Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen. Bis ein einheitliches Regelwerk allerdings in Kraft treten wird, müssen Drohnen-Piloten Informationen für jedes Land gesondert einholen, so Pohanka.

Informationen bei nationalen Luftfahrtbehörden einholen

Derzeit gibt die EASA lediglich eine allgemeine Empfehlung ab, auf welche Dinge zu achten ist, wenn man mit einer Drohne fliegen möchte. Dazu zählen beispielsweise eine etwaige Sicherheitsüberprüfung der Drohne vor Abflug, oder das Einhalten eines obligatorischen Abstandes zu Flughäfen. Auf ihrer Webseite bietet die EASA jedoch bis dato noch keine spezifischen Informationen über die jeweiligen Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union an. Daher rät Pohanka von der Austro Control, dass man sich derartige Informationen bei den jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden einholt.

Die EASA gibt bis dato nur allgemeine Empfehlungen ab
EASA

Schwer zugängliche Informationen

Eine Recherche des STANDARD ergab, dass nur wenige Luftfahrtbehörden die geltenden Bestimmungen in ihren Ländern auch in englischer Sprache veröffentlichen. Zwar gibt es eine Reihe an privaten Webseiten und Blogs, die überblicksartig Informationen anbieten, hier sei jedoch laut Pohanka Vorsicht geboten, da es sich meist um keine offiziellen Informationen handle.

Auf einer interaktiven Weltkarte erhält man inoffizielle Informationen über die unterschiedlichen Drohnen-Bestimmungen
Foto: Global Drone Regulations Database

Eine dieser Webseiten ist die Global Drone Regulations Database. Mit Hilfe einer interaktiven Weltkarte können Informationen über die jeweiligen nationalen Gesetzesbestimmungen eingeholt werden. Zudem gibt es Verlinkungen zu Gesetzestexten, welche jedoch meist nur in der jeweiligen Landessprache veröffentlicht sind. Für zahlreiche Länder existieren bis dato keine gesicherten Informationen, sondern lediglich Erfahrungsberichte einzelner Reisender.

Unübersichtliches Regelwerk

Am Beispiel der Länder Italien, Spanien und Deutschland zeigt sich, wie unterschiedlich Drohnengesetze in den einzelnen Ländern sein können. Dies trifft insbesondere auf die Klassifizierung, das gesetzliche Mindestalter und die Kennzeichnungspflichten zu. Im Gegensatz zu Italien oder Spanien, benötigt man für gewisse Drohnen-Klassen zudem einen Haftpflichtversicherung. Unterschiede gibt es auch in Bezug auf die maximale Flughöhe. Annähernd gleich sind hingegen die Bestimmungen bezüglich des Mindestabstands zu Flughäfen und dem verpflichtenden Sichtflug. In der Nacht dürfen Hobbypiloten demnach weder in Italien, Spanien noch Deutschland fliegen.

Bestimmungen in Italien

Bezüglich der Klassifizierung von Drohnen unterscheidet die italienische Gesetzgebung zwischen zwei Kategorien. Die erste Kategorie umfasst Drohnen für "Freizeit- und Sportaktivitäten", die zweite Kategorie hingegen "Drohnen für die gewerbliche Nutzung". Die gesetzlichen Bestimmungen sind ins Englische übersetzt und auf der offiziellen Webseite der italienischen Luftfahrtbehörde (ENAC) abrufbar.

Als maximale Flughöhe wird 70 Meter über Grund angegeben. Die Entfernung zwischen Pilot und Drohne darf zudem nicht mehr als 200 Meter betragen. Der Flug darf nur bei Tageslicht und in Sichtreichweite durchgeführt werden. Zudem müssen Piloten einen Abstand von fünf Kilometern zu Flugplätzen einhalten.

Bestimmungen in Spanien

Ähnlich wie in Italien existiert auch in Spanien eine Unterteilung in die zwei Kategorien "privater Drohnen Flug" sowie "Drohnenflug für die gewerbliche Nutzung" vor. Die spanische Luftfahrtbehörde (AESA) novellierte die Bestimmungen im Dezember 2017. Für die private Drohnennutzung gilt, wie in den meisten europäischen Ländern, dass nur in Sichtreichweite und nicht bei Nacht geflogen werden darf.

Die spanische Luftfahrtbehörde AESA klärt in einem Video mit englischen Untertiteln über die spanischen Bestimmungen für Drohnen-Flüge auf
AESA Seguridad Aerea

Hinsichtlich der Flughöhe ist die Regelung im Vergleich zu Italien relativ liberal gestaltet, da man bis zu 120 Meter hoch fliegen darf. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist in Spanien nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich eine derartige abzuschließen. In Spanien herrscht zudem ein gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren für das Fliegen von Drohnen vor.

Bestimmungen in Deutschland

Sofern man in Deutschland eine Drohne fliegen möchte, muss man sich an die Drohnen-Verordnung halten, die am 7. April 2017 in Kraft getreten ist. Diese unterteilt Drohnen aufgrund ihres Abfluggewichtes in vier unterschiedliche Kategorien. Demnach unterscheidet man zwischen Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm, zwei Kilogramm, fünf Kilogramm und 25 Kilogramm. An die jeweiligen Gewichtsklassen sind unterschiedliche Bestimmungen gebunden.

Die deutsche Drohnen-Verordnung unterscheidet zwischen vier Kategorien, für die jeweils unterschiedliche Bestimmungen gelten
Foto: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Für Drohnen mit einem Abfluggewicht ab 250 Gramm gilt eine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Auf einer feuerfesten Plakette müssen Name und Anschrift des Besitzers angebracht sein. Ab einem Abfluggewicht von zwei Kilogramm ist für Hobby-Piloten ein sogenannter "Flugkundennachweis" erforderlich. Der Nachweis kann durch eine Prüfung einer durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder einen Luftsportverband erlangt werden. Wer eine Drohne mit mehr als fünf Kilogramm fliegen möchte, benötigt darüber hinaus eine Aufstiegserlaubnis. Im Gegensatz zu Spanien beträgt die maximale Flughöhe nur 100 Meter und es besteht ein generelles Flugverbot von Kameradrohnen über bewohnten Gebieten.

Reisen mit Drohnen

Wie sich an den Beispielen Italien, Spanien und Deutschland zeigt, unterscheiden sich die Drohnengesetze in jeweiligen Ländern. Bis eine europaweite Vereinheitlichung in Kraft treten wird, ist daher Vorsicht geboten, sofern man eine Drohne auf einer Urlaubsreise im Ausland fliegen möchte. Im außereuropäischen Raum herrschen zudem noch strengere Gesetze vor. Bei Foto- oder Videoaufnahmen sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.

Reisende mit Drohnen müssen zudem die Einfuhr- und Zollbestimmungen gewisser Ländern beachten. Wer beispielsweise mit seiner Drohne in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen möchte, ist dazu verpflichtet, vorab ein Registrierungsformular auszufüllen.

Abschließend sei erwähnt, dass in Flugzeugen für die Mitnahme von Drohnen und Ersatzakkus bestimmte Gepäcksbestimmungen gelten. Damit es beim Einchecken nicht zu Problemen kommt, sollte man sich bereits vor Reiseantritt über die Bestimmungen der jeweiligen Airlines unbedingt informieren. (Martin Pacher 14.08.2018)