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Die Internet-Plattformen Facebook und YouTube haben ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Internet in Deutschland eine erste Bilanz gezogen. Das Gesetz, das am 1. Jänner in Kraft getreten war, setzt bestimmte Löschfristen bei strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Bei YouTube wurden 214.827 Inhalte beanstandet, bei Facebook waren es 1704 Beiträge. Bußgelder gab es keine.

Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz schreibt vor, dass strafrechtlich relevante Beiträge binnen 24 Stunden gelöscht werden sollen, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

215.000 gemeldeten Inhalte

Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der knapp 215.000 gemeldeten Inhalte entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Strafbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht, teilte die Google-Tochter am Freitag mit. Bei Facebook wurden von den 1704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.

Dass die Zahlen der gemeldeten Inhalte bei den beiden Plattformen so weit auseinanderliegen, hat wohl auch mit dem unterschiedlichen Meldeweg zu tun. So kritisierte das Justizministerium den "komplizierten Beschwerdeweg" bei Facebook.

"Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang"

Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zeigte sich am Freitag zufrieden, dass das Gesetz erste Wirkung zeige. "Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang", betonte er. Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleitet, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen. (APA, 27.7. 2018)