Ein Auto zu kaufen, wird ab 1. September teurer. Verantwortlich dafür sind die neuen Abgas-Messverfahren.

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Ab 1. September gelten neue Prüfzyklen und Abgasgrenzwerte für Personenwagen. Die Ergebnisse liegen dann näher an der Realität, haben aber als Nebenwirkung eine saftige Erhöhung aller von Verbrauch oder CO2-Ausstoß abhängigen Steuern zur Folge.

Für Österreich hat der vorige Finanzminister Schelling eine Regelung für die Normverbrauchsabgabe ausgehandelt. Danach darf noch bis einschließlich 2019 die alte NEFZ-Angabe für die Berechnung der NoVA herangezogen werden. Sie wird dann mit einem von der EU vorgegebenen Computer-Tool aus den neuen WLTP-Angaben rückgerechnet. Dabei kommen bereits höhere Werte als gewohnt zustande.

Mehrkosten

Der ÖAMTC sagt dazu: "In der Automobilbranche ist von durchschnittlich zwei bis drei Prozentpunkten die Rede. Beim ÖAMTC mehren sich die Rückmeldungen von Mitgliedern. In einem Fall ist eine NoVA-Erhöhung von sieben Prozentpunkten belegt – das hätte beim Kauf des Fahrzeugs Mehrkosten von rund 4000 Euro entsprochen."

Das heißt, schon durch das Umrechnen ergibt sich eine Steuererhöhung. Werden ab 2020 die tatsächlichen WLTP-Ergebnisse als Grundlage herangezogen, darf man von empfindlichen NoVA-Erhöhungen ausgehen. Ähnliches gilt für die Sachbezugsabgabe für privat genutzte Firmenwagen. Bei über 124 g CO2 pro km sind nämlich 2,0 statt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug zu versteuern. Über diese Grenze werden dann auch bescheidene Autos springen. Kurzum, Autofahren wird teurer, der Umwelt zuliebe, obwohl sich in Wirklichkeit nur Zahlen auf Papieren ändern. (Rudolf Sakrics, 10.8.2018)