Wien – Ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt haben am Dienstag Vertreter mehrerer Hilfsorganisationen gefordert. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer kritisierte dabei Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Sie sei anscheinend nicht in der Lage, das vorhandene Geld entsprechend einzusetzen, sagte er in einer Pressekonferenz.

Angesichts der niedrigen Beschäftigungsquote und hoher Arbeitslosigkeit Behinderter – nur 55,9 Prozent der betroffenen 15- bis 64-Jährigen sind erwerbstätig oder arbeitssuchend, ohne Behinderung sind es 77,1 Prozent – sieht Hofer eine massive Ausweitung der Unterstützung der öffentlichen Hand für die berufliche Eingliederung geboten. Das Geld dafür wäre vorhanden, hat der von Hartinger-Klein verwaltete Ausgleichstaxenfonds doch durch einen im Vorjahr einstimmig gefassten Parlamentsbeschluss 40 Millionen Euro jährlich mehr zur Verfügung.

Zwei Millionen Euro

Das Problem laut Hofer: "Es passiert mit dem Geld nichts." Es werde gehortet, statt zum Nutzen von Menschen mit Behinderung eingesetzt zu werden. Er habe die Ministerin auch bereits darauf angesprochen, sie habe auf Maßnahmen im Gegenwert von ein bis zwei Millionen Euro sowie eine Arbeitsgruppe verwiesen.

Für den Behindertenanwalt ist das "schön, aber nicht ausreichend". Er wünscht sich, dass Betriebe, die einen Menschen mit anerkannter Behinderung neu aufnehmen, für zwei Jahre von den Lohnnebenkosten entlastet werden sollen. Der Ministerin habe er dies auch vorgeschlagen. "Noch harre ich der Umsetzung", so Hofer trocken.

Frühe Hilfe

Martin Schenk von der Diakonie legte drei Forderungspunkte vor. Es müsse der Zugang zu assistierenden Technologien erleichtert beziehungsweise per Rechtsanspruch garantiert werden, finanzielle Barrieren zur Existenzsicherung solle man abbauen, und frühe Hilfe würde den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern.

Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger sprach sich für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung jener Behinderter aus, die in Tagesstrukturen beschäftigt sind und derzeit nur ein Taschengeld bekommen. Es gehe um rund 24.000 Menschen, die ein Leben lang wie Kinder behandelt würden.

Junge Menschen als "arbeitsunfähig" abgestempelt

Kritisiert wurde von der Behindertenanwaltschaft erneut, dass gerade junge Menschen oft vorschnell und ohne ausreichende Prüfung als "arbeitsunfähig" abgestempelt und damit von Leistungen des Arbeitsmarkt- und Sozialministeriumsservice ausgeschlossen werden. Es gibt dazu auch eine im Frühjahr von der Konferenz der Behindertenanwaltschaften und der Antidiskriminierungsstellen gefasste Resolution. (APA, 31.7.2018)