Einstweilen Zukunftsmusik: Die atheistische Privatschule.

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Sabine Wallinger hat im Userkommentar "Mein Religionsbekenntnis geht den Staat nichts an" dafür plädiert, sich dem Staat gegenüber nicht religiös zu bekennen: "Bekennen Sie sich nicht. Ziehen Sie einen Strich, wo der Staat Ihnen unziemliche Fragen stellt."

Ein solches Vorgehen mag eine Art von Befreiung sein. Es schränkt, wenn es etwa nicht nur bei melderechtlichen Angaben für das Zentrale Melderegister sondern völlig umfassend umgesetzt wird, allerdings auch in gewisser Weise ein.

Denn einiges ist unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen schon allein aus gesetzlichen Gründen nur gemeinsam und über ein dem Staat – ganz konkret dem Kultusamt – gegenüber dargelegtes Religionsbekenntnis zu erreichen.

Atheismus als Religion

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) zum Beispiel strebt die staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft an, dafür müssen sich nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz 300 Menschen zusammenschließen. Auf diesem rechtlich nachhaltigen Weg in Richtung Gleichberechtigung können auch neue Räume kultureller Partizipation für Atheistinnen und Atheisten geöffnet beziehungsweise zugänglich gemacht werden.

Das kann zum Beispiel atheistische Seelsorge in Krankenhäusern sein, aber auch eine entsprechend konzipierte und verantwortungsvoll verwirklichte institutionalisierte Militärseelsorge. Ebenso eine gleichberechtigte Berücksichtigung in der gesetzlich geregelten ORF-Religionsberichterstattung. Und sollte die Atheistische Religionsgesellschaft eines Tages eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft sein, was nach § 11 des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes unter anderem etwa 17.000 Mitglieder voraussetzt, wird es ihr nach § 17 Absatz 2 des Privatschulgesetzes auch grundsätzlich möglich sein, eine Privatschule als konfessionelle Schule anzuerkennen. Das alles gerne im interreligiösen Dialog und auf Augenhöhe mit bereits etablierten Religionsgemeinschaften.

Ist das sinnvoll?

Die Frage, ob denn für Atheistinnen und Atheisten das Ziel, eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, überhaupt sinnvoll sein kann, ist sicher eine sehr berechtigte und gleichzeitig, besonders bei einem differenzierten Umgang mit Atheismus und Religion, nicht ganz triviale Frage. Wie auch immer diese Frage jeweils beantwortet wird, eines steht fest, und zwar im Hinblick auf alle in Österreich möglichen Religionsbekenntnisse: Derzeit stellt das Erreichen einer gewissen Mindestanzahl an Mitgliedern eine gesetzliche Voraussetzung für die staatliche Eintragung dar. Eine solche Eintragung kann also nur dadurch erreicht werden, dass sich ausreichend viele Menschen gemeinsam dem Staat gegenüber religiös bekennen.

Gesellschaftlicher Wandel

Es gibt heutzutage einen interessanten gesellschaftlichen Wandlungsprozess im Bereich der Religion(en). Das Sichtbarwerden dieses Wandels dessen, was als Religion wahrgenommen und angenommen wird und wie sie jeweils gelebt wird, kann neugierige Menschen zu grundlegenden, ernsthaften und weiterführenden Fragen anregen. Solche Fragen sollten gestellt werden. (Wilfried Apfalter, 15.8.2018)