Die Bundesregierung will eine Gesetzeslücke schließen, die es Unternehmen erlaubt, bei der Verlegung eines Glasfaserkabels ihr eigenes Glasfaserkabel mit in den Baugraben zu legen. Das geht aus einem Entwurf für eine Änderung im Telekommunikationsgesetz hervor, der dem Spiegel vorliegt.

Die Regierung hatte Ende 2016 per Gesetz verordnet, dass ein Telekommunikationsunternehmen bei öffentlich teilfinanzierten Bauarbeiten stets das Recht hat, ein Glasfaserkabel mitzuverlegen. Beim Bau eines Abwasserkanals, einer Stromleitung oder anderen Projekten, bei denen ohnehin Gräben ausgehoben werden, sollte so gleich auch Infrastruktur für ein schnelles Internet mit unter die Erde gelangen.

Gesetzeslücke wir ausgenutzt

Inzwischen aber wird dieses Gesetz immer öfter zweckentfremdet. Denn auch wenn ein kleines Unternehmen oder eine Gemeinde mit staatlichen Fördergeldern ein Glasfaserkabel verlegen, darf ein Konkurrent nun einfach sein eigenes Glasfaserkabel daneben legen. Besonders die Telekom nutzt die Gesetzeslücke inzwischen aus.

Das zuständige Bundesverkehrsministerium will diese Praxis nun unterbinden. Es bestehe das Risiko, "dass sich das Geschäftsmodell des Erstverlegenden nicht mehr rechnet", schreibt es. (red, 2.8. 201(