Um den Datenschutz zu wahren, soll ein katholischer Kindergarten in Deutschland auf Erinnerungsfotos die Gesichter von Kindern geschwärzt und so für irritierte Eltern gesorgt haben. "Das Vorgehen der Kindertagesstätte in Dormagen ist merkwürdig", sagte auch der Vorsitzende der Konferenz der Diözesan-Datenschutzbeauftragten, Andreas Mündelein, am Donnerstag.

Medien hatten zuvor berichtet, viele Eltern hätten sich über die geschwärzten Gesichter von spielenden Kindern geärgert und beschwert. Grund sei die Datenschutzgrundverordnung, zitiert die "Neuß-Grevenbroicher Zeitung" den Pfarrer der Gemeinde, zu der der Kindergarten gehört. Man habe "den sicheren Weg" gewählt, um Klagen vorzubeugen.

Einwilligungsbescheinigung

"Die Einrichtung hätte sich vorab von den Eltern eine Einwilligungsbescheinigung geben lassen können, um die Bilder für das Jahrbuch zu nutzen", sagte dagegen Mündelein. Er empfahl verunsicherten Einrichtungen wie dem Dormagener Kindergarten bei allen Zweifeln, auf Datenschutzexperten zuzugehen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai in Kraft. Mit ihr sollen Bürger mehr Mitsprache erhalten, was mit ihren Daten in Unternehmen, Vereinen oder Behörden passiert. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Besonders empfindliche Daten etwa zu Religion, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Strenge Regeln zum Schutz Minderjähriger galten allerdings auch bereits vor der DSGVO. (APA, 2.8.2018)