Eine kurze Bewusstlosigkeit kann harmlos oder lebensbedrohlich sein, je nach zugrunde liegender Ursache, berichtet die Deutsche Herzstiftung. Bei einer bestehenden Herzerkrankung ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod deutlich erhöht. Kurze Ohnmachtsanfälle oder Stürze mit unklarer Ursache sollten deshalb auf jeden Fall von einem Arzt abgeklärt werden.

"Unbedingt erwähnen sollten Patienten bei der Abklärung mit ihrem Arzt zum Beispiel, ob sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise auf Herzrhythmusstörungen gespürt haben", sagt Wolfgang von Scheidt, Kardiologe am Klinikum Augsburg. Diese können sich etwa durch Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls bemerkbar machen.

Leider tritt eine Ohnmacht als Folge von Herzrhythmusstörungen jedoch zumeist plötzlich und ohne Vorboten auf. In den Fällen einer harmlosen Reflexursache gehen der Bewusstlosigkeit häufig Vorwarnzeichen wie Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus. Auch das sollte der behandelnde Arzt unbedingt wissen, so der Experte. Er kann seinem Patienten dann einen einfachen Handgriff zeigen, wie sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens verhindern lässt.

Mögliche Ursache finden

Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im Vorfeld der Ohnmacht sollten dem Arzt mitgeteilt werden.

Eine weitere wichtige Information ist die Einnahme von Medikamenten. Nicht selten lösen zu hoch dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus. Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der Diagnose, so von Scheidt. (red, 6.8.2018)