Seit 1. August kann man auf zwei Teststrecken der auf der Westautobahn mit 140 statt 130 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Der Anhalteweg verlängert sich dadurch von 101 auf 113 Meter. Diese Änderung erscheint nicht besonders groß zu sein. Man kann aber eine Zusatzfrage stellen.

Aufprallgeschwindigkeit

Nehmen wir folgendes an: ein Autofahrer, der 130 km/h fährt, sieht ein Hindernis, bremst sofort, und sein Auto bleibt genau vor dem Hindernis stehen. Mit welcher Geschwindigkeit würde dieser Autofahrer auf das Hindernis auffahren, wenn er statt mit 130 km/h mit 140 km/h fährt? Die Antwort: Die Aufprallgeschwindigkeit des schnelleren Autos ist 58,5 km/h.

Man kann diversen Meldungen entnehmen, dass auf der Teststrecke in Oberösterreich aufgrund der Messtoleranzen erst ab 159 km/h gestraft wird. In diesem Fall wäre die Aufprallgeschwindigkeit 102,3 km/h.

Durch Geschwindigkeit 140 erhöht sich das Aufpralltempo enorm.
Foto: APA/AFP/BERTRAND GUAY

Fallhöhen

Man kann zur Veranschaulichung auch berechnen, bei welchen Fallhöhen ein Gegenstand mit den entsprechenden Geschwindigkeiten auf dem Boden aufschlagen würde. Bei 58,5 km/h sind das circa 13,4 Meter also aus dem vierten Stock, bei 102,3 km/h wären es 41,2 Meter, also aus dem 13. Stock.

Eine detaillierte der Berechnungsmethoden (inklusive der mathematischen Herleitung) finden sie in meinem privaten Blog. (Erich Neuwirth, 4.8.2018. Update 6.8.2018)

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