Justizminister Josef Moser (ÖVP) will trotz Kritik von EU-Justizkommissarin Jourová keine Änderungen an den heimischen Regelungen vornehmen.

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Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Österreich sorgt für eine kühle Stimmung zwischen Brüssel und Wien. Konkret sind EU-Justizkommissarin Věra Jourová und der österreichische Justizminister Josef Moser sachpolitisch über Kreuz. Jourová hatte Anfang Mai in einem Brief, der nun publik wurde, in mehreren Bereichen Bedenken gegen die österreichischen Datenschutzregeln geäußert. Diese würden teilweise der DSGVO "widersprechen", heißt es darin. Damit verstieße Österreich gegen EU-Recht.

"Keine Pläne, Entwurf vorzulegen"

Justizminister Josef Moser, einst bei der FPÖ, nun aber von der ÖVP nominiert, hat jedoch keine Pläne, die heimische Gesetzeslage zu ändern. Er habe mit Jourová "ein Gespräch geführt, in dem ich die österreichische Rechtslage erörtert habe, was zur Kenntnis genommen wurde", heißt es in einer Anfragebeantwortung lapidar. Es gibt seitens Mosers "keine Pläne, dem Ministerrat einen entsprechenden Entwurf für eine Regierungsvorlage vorzulegen". Dabei hatte der Verfassungsdienst des Justizministeriums selbst befürchtet, dass ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

Liste Pilz: "Schwerer Imageschaden zu befürchten"

"Justizminister Moser lässt es anscheinend geradezu auf ein Vertragsverletzungsverfahren ankommen. Es ist zu befürchten, dass Österreich dadurch einen schweren Imageschaden innerhalb der Europäischen Union erleidet", sagt der Abgeordnete Alfred Noll von der Liste Pilz, der die parlamentarische Anfrage an Moser eingebracht hat. "Gerade während der EU-Ratspräsidentschaft sollten ÖVP und FPÖ europäische Vorgaben ernst nehmen. Die Anfragebeantwortung legt aber wieder einmal das genaue Gegenteil nahe", kritisiert Noll.

Konkret stößt sich Jourová an mehreren Aspekten der österreichischen DSGVO-Umsetzung. So besteht hierzulande kein "Recht auf Auskunft", wenn durch die Erteilung dieser "ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen beziehungsweise Dritter gefährdet würde". Die DSGVO sieht laut Jourová aber "keine solche Beschränkungsmöglichkeit" vor. Auch dass für Medien "pauschal die entsprechenden Kapitel der DSGVO für nicht anwendbar erklärt werden", sei nicht legitim.

"Beraten statt strafen"

Besondere Kritik gibt es daran, dass die Regierung der Datenschutzbehörde das Prinzip "beraten statt strafen" auferlegt hat. "Eine Befugnis des nationalen Gesetzgebers, Vorgaben für die Festsetzung oder die Anwendung anderer Maßnahmen anstelle einer Geldbuße zu machen", würden laut Jourová "der DSGVO widersprechen".

Schon kurz nach der tumultartigen Verabschiedung der DSGVO-Gesetze hatten Datenschützer Verstöße gegen EU-Recht befürchtet. Das Datenschutzgesetz war quasi in letzter Minute adaptiert worden, sodass die Oppositionsparteien keine Möglichkeit zu einer genauen Prüfung vor der Abstimmungen erhalten hatten. (Fabian Schmid, 8.8.2018)