Linz – Das Urteil im Medienprozess wegen Verletzung des Schutzes der Identitätsbekanntgabe und übler Nachrede gegen das umstrittene Magazin "Info-Direkt" vom Linzer Landesgericht ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben Rechtsmittel angemeldet, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der Prozess hatte vergangene Woche mit einem Schuld- und einem Freispruch im Zweifel geendet.

Ein Soziologe und Ex-Streetworker hatte geklagt, da er namentlich sowohl online als auch in einer Printausgabe als militanter Linker dargestellt worden sei. Der Privatankläger und Zeuge, der sich als links einschätzt und sich mit der Aufklärung über die extreme Rechte beschäftigt, sieht sich durch die beiden Veröffentlichungen diffamiert.

Das geklagte Magazin, das vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft wird, wiederum setzte in der Verhandlung alles daran, die in dem Online-Artikel veröffentlichten "Rechercheergebnisse", die in einer Printversion wiederholt wurden, zu untermauern.

Der Einzelrichter sah durch die Veröffentlichung des Namens des Klägers in den beiden Artikeln das Recht auf Schutz der Identität verletzt. Denn er sei keine Person öffentlichen Interesses. Das Gericht sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.000 Euro zu. Das sind zehn Prozent der höchstmöglichen Summe. Außerdem muss das Urteil in den Medien veröffentlicht werden. Vom Vorwurf der üblen Nachrede wurde das Magazin freigesprochen. Beide Parteien fechten jetzt das Urteil an. (APA, 8.8.2018)