Wien – Die Insolvenz des deutschen Prozessfinanzierers Facto AG soll sich auf den Österreich-Ableger nicht auswirken. Das sagt Lilian de Raismes, Chefin der österreichischen Facto GmbH und Aufsichtsratsvorsitzende der deutschen Facto AG. Allerdings wurde die Kooperation (für die Aufbereitung von Verträgen) zwischen den beiden Unternehmen "vorerst auf Eis gelegt".

In Österreich seien bisher rund 500 Lebenspolizzen bei Facto eingereicht worden, wobei laut de Raismes nicht alle die Kriterien für eine Rückabwicklung erfüllen. Bis Ende Juli hat man 300 Kunden gezählt. Jene Verträge, die bis Ende Juli eingereicht wurden, seien "ready für die Sammelklage", so de Raismes. Für Verträge, die seit August eingereicht werden, werde an einer Lösung gearbeitet.

Facto ist in Österreich seit 2016 aktiv und hat probiert, mit mehreren Modellen Fuß zu fassen. Die Rolle als Prozessfinanzierer sei nun jene, die am besten passe und mit der man seit Juni um Kunden werbe, die ihre Lebensversicherung rückabwickeln wollen. Dass bisherige Versuche nicht geglückt sind, zeigt auch die Bilanz für 2016, die ein negatives Eigenkapital von knapp 16.000 Euro und einen Bilanzverlust von 50.000 Euro ausweist – bei einer Stammeinlage von 35.000 Euro.

"Sind gut kapitalisiert"

Dennoch sei die Facto GmbH "gut kapitalisiert", sagt de Raismes. Hinter ihr steht die 2014 gegründete Unic Invest Holding Ltd. als Muttergesellschaft. Der auf Facto angegebene Unic-Link weist jedoch ins Nirvana. "Seite eingestellt" ist zu lesen. Laut Firmenbuch sitzt Unic Invest in der britischen Steueroase Isle of Man. Unic sei jener Prozessfinanzierer, der die Prozesse für die Facto GmbH vorfinanziere, erklärt de Raismes. Dass solche Gesellschaften in steuerbegünstigten Regionen sitzen, sei nicht unüblich. Star Fund, der vor rund einem Jahr gegründete Investorenpool hinter der deutschen Facto AG, sitzt in Luxemburg. Die deutsche AG soll sich laut de Raismes in zwei bis drei Monaten erholt haben.

Was aber passiert mit Verträgen, die Kunden via Facto zur Rückabwicklung eingereicht haben, wenn das Unternehmen hierzulande auch in Turbulenzen kommen sollte? Laut de Raismes verbleibe das Recht des Vertrages beim Kunden. (bpf, 9.8.2018)