Eisenstadt – Weil er einen 16-Jährigen im März wegen eines Streits um ein Mädchen mit einem Messer attackiert und verletzt haben soll, hat sich ein 18-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Der Nordburgenländer wurde vom Geschworenensenat schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auslöser des Vorfalls soll ein Mädchen gewesen sein, mit dem der damals noch 17-jährige Lehrling eine lose Beziehung gehabt hatte. Am 7. März sollen der Angeklagte sowie andere Berufsschüler in einem Lokal Alkohol konsumiert haben. Im Laufe des Abends soll der 18-Jährige gesehen haben, wie die 17-Jährige mit dem 16-Jährigen geschmust hatte. Der Beschuldigte gab hingegen an, dies erst nach dem Lokalbesuch im Schulhof bemerkt zu haben.

Danach soll es zwischen den Kontrahenten zu einer Rangelei im Stiegenhaus des Internats gekommen sein. Bei einer darauf folgenden Aussprache soll der 18-Jährige dem Jüngeren einen Faustschlag versetzt haben. Eine neuerliche Aussprache wurde unterbrochen. Danach soll der Angeklagte dem 16-Jährigen geschrieben haben, dieser solle auf sein Zimmer kommen, da er sich entschuldigen wolle. Der 16-Jährige gab im Zeugenstand an, sich nur wegen der Entschuldigung noch einmal mit dem Angreifer getroffen zu haben.

Als er nach dem Gespräch das Zimmer verlassen wollte, habe der 18-Jährige zu ihm gesagt, er solle sich umdrehen, und ihm mit dem Klappmesser einen Schnitt versetzt. Er habe noch versucht, über die Balkontür zu flüchten, daraufhin habe der Angeklagte zugestochen.

Laut Anklage erlitt der Jugendliche eine etwa 20 Zentimeter lange, wellenförmige Schnittverletzung am Bauch. Beim zweiten Stich habe das Messer auf Höhe des Herzens eine Rippe getroffen und sei dort abgeprallt. Der 16-Jährige habe "mehrere Schutzengel" gehabt, stellte die Anklägerin fest.

"Vielleicht wollte ich ihn verletzen"

Warum er zum Messer gegriffen hatte, wusste der Angeklagte beim Prozess nicht mehr genau. "Vielleicht wollte ich ihn verletzen", sagte er. Auf Nachfrage, gab er jedoch an, "aus Wut" zugestochen zu haben. Dies sei der "größte Fehler" gewesen, der je gemacht hätte. Sein Verteidiger sprach von einer "emotionalen Ausnahmesituation".

Laut einer Zeugin, die mit dem Angeklagten befreundet war, soll er bereits einige Tage vor der Tat gesagt haben, dass er den 16-Jährigen nicht leiden könne und er diesen abstechen werde – was der 18-Jährige vor Gericht abstritt. Weiters habe er ihr gesagt, dass er sich Waffen gekauft habe. Kurz vor der Tat soll er ihr außerdem ein Foto von dem 16-Jährigen geschickt haben und dabei angedeutet haben, dass es das letzte Mal sei, dass sie diesen sehen werde. Nach der Tat soll der Beschuldigte Fotos der Blutspuren an Mitschüler geschickt haben, darunter auch an jenes Mädchen, das Auslöser für den Streit war.

Die Geschworenen befanden den 18-Jährigen in allen Anklagepunkten schuldig. Hinsichtlich der Körperverletzung sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz fiel die Entscheidung einstimmig. Die Frage bezüglich des versuchten Mordes wurde siebenmal mit Ja und einmal mit Nein beantwortet. Richterin Gabriele Nemeskeri verurteilte den 18-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld. Der Strafrahmen lag zwischen einem und 15 Jahren Haft. Der Angeklagte verzichtete nach Rücksprache mit seinem Verteidiger auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA, 8.8.2018)